Wie Tief darf er sein ?

  • #1

    Hi Leute


    habe in meinem Cabrio ein 70/50 Fahrwerk drin!
    Ich wurde mit dem Auto von den grünen angehalten,und der Vogel steigt aus und holt seinen Zollstock raus,hält das teil vorne dran und sagt zu mir der ist ja viel zu Tief!Papiere gezeigt,hat ihn aber auch nicht gejuckt er sagt das teil ist zu tief punkt!Na ja ich hab das dann erstmal so hingenommen und hab dann zu hause auch mal den Zollstock genommen und hab bis zur unterkante des Scheinwerfers ca. 47 cm gemessen!
    Wie tief darf er denn nun sein,oder wie tief dürfen die Scheinwerfer sein ?



    gruß Raimon

  • #6

    Wie is es denn mit begrenzern kann ich die reinmachen oder ist das auch nicht erlaubt?

  • #8

    zum tüv schon, und doe 50cm sind doch auch baujahrabhängig, oder?
    wenn deiner vor dem 1.1988 zugelassen ist, verpufft die mängelkarte.

    16V ist die macht

    Einmal editiert, zuletzt von Eazy ()

  • #9

    Wenn es tiefere Domlager gibt, gibt es mit sichgerheit auch höhere oder?


    Damit könnte man ihn auch hoch bekommen.


    Aber das Problem haben viele Kadetts, das die Unterkant nicht passt.


    Mit den Bj steht hier Klick mich

    2 Mal editiert, zuletzt von kloppy ()

  • #10

    mit neuen domlager kommst du auch höher.


    sag ich doch, vor dem 1.1 1988 ist keine scheinwerfermindesthöhr vorgeschrieben

    16V ist die macht

    Einmal editiert, zuletzt von Eazy ()

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