Wie Tief darf er sein ?

  • #22

    wenn ich dran denke das meiner 60/40 hat, mit Koni Gelb und zudem noch 1cm Federwegsbegrenzer vorne habe. Da muß es bei 80/80 ja noch härter sein. :rolleyes:


    Was kann man eigentlich noch machen, wegen der Unterkante?? Ich kenn nur andere Domlager und oder höhere Reifen...

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  • #23

    sorry für meine blöde idee, aber kann er nicht das auto vorne hochbocken so über nacht und am nächsten tag dann das auto ablassen und gleich zum tüv fahren? bis sich das auto wieder gesetzt hat dauerts doch etwas, was mein ihr?

  • #24


    zeig mir auch nur einen ;)
    und komm mir jetz nicht mit porsche, ferrari oder so nen kram. denn die halten das alle ein, auch wenns nicht den anscheint hat. nur wenn ein auto flach ist, heißts noch lange nicht, das er auch tief unten ist ;)
    und diese regelung macht zur abwechslung auch sinn, denn auch wenn die schweinwerfer richtig eingestellt, kann das streulicht des dann flacheren lichtaustrittkegel den gegenverkehr blenden

    Neid ist die deutsche Form von Anerkennung


    Bayern ist Premiumdeutschland!!


    No Fuckin Mainstream

  • #25

    das funzt leider nicht.. da die federn nun durch das Fahrzeuggewicht leicht "nachgepresst" sind.... hat sich eine Feder einmal gesetzt .. kannste es vergessen..


    aber etwas stärkere Unterleger (aus Gummi ca 3cm stark) wie es für Ascona und Manta bzw C-Kadett gibt.. gibbet wohl nicht .. für solche Fahrzeuge .. oder??


    das würde mir jeze einfallen.. oder halt wie so oft schon besprochen nen anderes Domlager was halt höher is... oder so

    :brumm:Suchst du was zum Ascona B???
    schaust du auf www.mancona.de rein
    - bei Fragen schreibst mir ne mail oder gehst ins Ascona B Forum

    :shakewigglewiggle:

  • #26

    Ich glaub das die Federn sich nicht über Nacht so weit strecken werden. Glaub da braucht es mehr wie einen Tag, lass mich aber gern eines besseren belehren.


    So wie ich gehört habe der Honda CRX soll tiefer wie 50cm sein...

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  • #27


    Einer ? das ist leicht, mein nissan 200sx hat mit dem serienfahrwerk unter 50 cm wie auch denn honda ba4 wo ich mal hatte, der kam auch nicht auf 50 cm.

  • #29

    Die Lichaustrittsunterkante des Scheinwerfers darf 500mm nicht unterschreiten. Steht zwar in keinem Gutachten als Auflage mehr drin und wird auch vom TÜV geduldet, aber rein rechtlich hat der "Grüne" Recht, wenn er dir die Karre still legt.
    Ich meine aber das gilt erst ab dem Bj 06/86, vorher vollkommen egal genau wie Gurte hinten oder keine NSL.


    Ich hatte auch 70/50 Tieferlegung auf 8 x 15 und war bei 47,8 cm. Mußte auch hart kämpfen, das der das überhaupt einträgt, denn bei uns fährt auch n Mopped Bulle rum, der reihenweise tiefergelegte Karren stilllegt. Mit Vorliebe Golf 2, denn deren Lichtaustrittsunterkante liegt original schon bei 51cm. Das heisst egal welche Tieferlegung da verbaut ist - sie ist laut StVZo nicht zulässig.
    Der Mopped Bulle hat den TÜV- Prüfer darauhin angezeigt, das er die Eintragung gemacht hat und ist jetzt seinen Job los, deshalb reagieren die meisten TÜV- Prüfer bei uns im mom sehr allergisch auf dieses Thema.


    Mfg Chester


    P.S. Wenn bei dem Auto von Werk aus die 500mm unterschritten werden (siehe Sportwagen jeglicher Art) ist das n Sonderfall und hat keinerlei Konsequenzen.

    Kadett E - was sonst?!?

    Einmal editiert, zuletzt von Chester ()

  • #30

    Zum Glück hab ich nen 86er bzw. EZ 87....ich fahr aber eh nur n 30/30 von weitec, aber mit 9x16".
    Naja, wenn der wagen denn mal fertig ist.

    HU: Alpine IVA-D310
    FS: Radical Audio RA 16.2
    FS-Amp: Soundstream EGA 2440
    FS-Cap: Brax IPC 500.000
    Sub: Digital Designs 1012
    Sub-Amp: Phoenix Gold RSD 600.1



    Freie Bahn mit Marzipan, Schokolade an Languste

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