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#24 ZitatOriginal von Kadette2004
Das die keine anderen sorgen haben, es gibt so viele auto´s die ab werk schon weniger als 50 haben und da ist es dann zulässig, aber in unserem land gibt es ja lauter so holle vorschriften.zeig mir auch nur einen
und komm mir jetz nicht mit porsche, ferrari oder so nen kram. denn die halten das alle ein, auch wenns nicht den anscheint hat. nur wenn ein auto flach ist, heißts noch lange nicht, das er auch tief unten ist
und diese regelung macht zur abwechslung auch sinn, denn auch wenn die schweinwerfer richtig eingestellt, kann das streulicht des dann flacheren lichtaustrittkegel den gegenverkehr blenden -
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#25 das funzt leider nicht.. da die federn nun durch das Fahrzeuggewicht leicht "nachgepresst" sind.... hat sich eine Feder einmal gesetzt .. kannste es vergessen..
aber etwas stärkere Unterleger (aus Gummi ca 3cm stark) wie es für Ascona und Manta bzw C-Kadett gibt.. gibbet wohl nicht .. für solche Fahrzeuge .. oder??
das würde mir jeze einfallen.. oder halt wie so oft schon besprochen nen anderes Domlager was halt höher is... oder so
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#27 ZitatOriginal von D-d(r)iver
zeig mir auch nur einen
und komm mir jetz nicht mit porsche, ferrari oder so nen kram. denn die halten das alle ein, auch wenns nicht den anscheint hat. nur wenn ein auto flach ist, heißts noch lange nicht, das er auch tief unten ist
und diese regelung macht zur abwechslung auch sinn, denn auch wenn die schweinwerfer richtig eingestellt, kann das streulicht des dann flacheren lichtaustrittkegel den gegenverkehr blendenEiner ? das ist leicht, mein nissan 200sx hat mit dem serienfahrwerk unter 50 cm wie auch denn honda ba4 wo ich mal hatte, der kam auch nicht auf 50 cm.
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#29 Die Lichaustrittsunterkante des Scheinwerfers darf 500mm nicht unterschreiten. Steht zwar in keinem Gutachten als Auflage mehr drin und wird auch vom TÜV geduldet, aber rein rechtlich hat der "Grüne" Recht, wenn er dir die Karre still legt.
Ich meine aber das gilt erst ab dem Bj 06/86, vorher vollkommen egal genau wie Gurte hinten oder keine NSL.Ich hatte auch 70/50 Tieferlegung auf 8 x 15 und war bei 47,8 cm. Mußte auch hart kämpfen, das der das überhaupt einträgt, denn bei uns fährt auch n Mopped Bulle rum, der reihenweise tiefergelegte Karren stilllegt. Mit Vorliebe Golf 2, denn deren Lichtaustrittsunterkante liegt original schon bei 51cm. Das heisst egal welche Tieferlegung da verbaut ist - sie ist laut StVZo nicht zulässig.
Der Mopped Bulle hat den TÜV- Prüfer darauhin angezeigt, das er die Eintragung gemacht hat und ist jetzt seinen Job los, deshalb reagieren die meisten TÜV- Prüfer bei uns im mom sehr allergisch auf dieses Thema.Mfg Chester
P.S. Wenn bei dem Auto von Werk aus die 500mm unterschritten werden (siehe Sportwagen jeglicher Art) ist das n Sonderfall und hat keinerlei Konsequenzen.
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