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#4 das was du suchst, steht bestimmt in den Anhägen zur StVZO drin. Die hab ich leider aber im Internet noch nicht gefunden...
Bleibt die Kaufversion der StVZO, da sind auch alle Anhänge mit drin.
Oder du schreibst mal genau, was du suchst
so ganz schlau werd ich nämlich aus deinen paar Sätzen hier nicht...
Gruß
Chris -
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#8 Die Toleranz von +/- 4%, die ich gefunden und erwähnt hab, bezieht sich auf den Wegstreckenzähler, also den km-Stand , nicht auf die Geschwindigkeit !!! Ist also total uninteressant.
Und nochmal mein Problem: In dem Gutachten von RH steht, man muss den Nachweis erbringen über Tachotoleranzen im Rahmen von §57 STVZO. und das würd mich jetz mal interessieren, was der Rahmen ist !
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