Hat jemand ne STVO rumliegen ? §57 ???

  • #1

    Was besagt denn der §57 der STVO genau ? kann mir den mal jemand abtippen oder nen Link geben ?
    ich hab zwar 3 Teile der STVO als txt/pdf rumliegen, aber im 5x-Bereich steht kein einziger § da drin !?

  • #3

    Bist der Beste, Stance. Vielen Dank ! Muss ich mal ankucken wegen dem Drecks RH Gutachten.


    EDIT: Aber der Hilft mir irgendwie doch garnix. Im Gutachten ist die Rede von Tachotoleranzen, wie sie im §57 geregelt sind. Da steht nur drin, dass der Wegstreckenzähler +/- 4% abweichen darf...

  • #4

    das was du suchst, steht bestimmt in den Anhägen zur StVZO drin. Die hab ich leider aber im Internet noch nicht gefunden...


    Bleibt die Kaufversion der StVZO, da sind auch alle Anhänge mit drin.


    Oder du schreibst mal genau, was du suchst :) so ganz schlau werd ich nämlich aus deinen paar Sätzen hier nicht...


    Gruß
    Chris

    Fun is not a straight line !


    Mein Blog / Meine Fotos: ckworks.de

  • #5


    Meines wissen darf die Toleranz bloß +1% sein!

  • #6

    also weniger darf der auf keinen fall anzeigen und plus hab ich was mit 6% im kopp. In der schule hab ich auch mal gelernt das er eigentlich bis 50 GARNICHT abweichen darf.


    Greetz Cossie

  • #8

    Die Toleranz von +/- 4%, die ich gefunden und erwähnt hab, bezieht sich auf den Wegstreckenzähler, also den km-Stand , nicht auf die Geschwindigkeit !!! Ist also total uninteressant.


    Und nochmal mein Problem: In dem Gutachten von RH steht, man muss den Nachweis erbringen über Tachotoleranzen im Rahmen von §57 STVZO. und das würd mich jetz mal interessieren, was der Rahmen ist !

  • #9

    Mein Prüfer meint +/- 3% wäre absolutes Maximum was er einträgt.
    Ob er sich da dann über ne Regel hinwegsetzt weiß ich nicht.

    Mia glangd dass i woaß dass is kant wenn i meng dad aber i mog ned.

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