verbraucherschutzgesetz

  • #1

    habe mane frage dazu. habe mir einen rechner bei vobis gekauft, weil mein alter schrott war. nun stellte sich heraus das es nur an ner defelkten festplatte lag. der läuft also doch.
    vobis will den rechner nich zurücknehmen. aber es gibtdoch ein 14 tägigies rückgabe recht, wie z.b bei media markt. oder is das nur kulanz und es gibt dieses gesetz nicht?


    cu seppel

    Daewoo Nexia GSI 16V C20XE, Ex-Daewoo Nexia GL 8V G15MF
    Ex-Opel Vectra A CDX 8V C18NZ, Ex-Opel Kadett GSI 16V C20XE
    VW Golf VI

  • #2

    Das 14tägige Rückgaberecht gibt es nur im Fernabsatzgesetz, also im Versandhandel. Im Laden, z.B. MM ist das dann nur Kulanz.

    "Und wat is wenn Wasser kommt?"
    "Verdammt nochmal, es kommt kein Wasser, Hotte!"

    2 Mal editiert, zuletzt von G-SezZ ()

  • #3

    ja mit computer is das so ne sache. das is wie mit unterwäsche, cds oder dvds. würde mal beim verbraucherschutz anrufen und nachfragen ob das rechtens ist.

  • #4

    Soviel ich weiß gibt es kein "Rückgaberecht". Wenn soswas angeboten wird steht es in den AGBs, das kann sich aber von Hänler zu Händler enden. Hiern auszug ausm BGB


    § 356 Rückgaberecht bei Verbraucherverträgen


    (1) Das Widerrufsrecht nach § 355 kann, soweit dies ausdrücklich durch Gesetz zugelassen ist, beim Vertragsschluss auf Grund eines Verkaufsprospekts im Vertrag durch ein uneingeschränktes Rückgaberecht ersetzt werden. Voraussetzung ist, dass


    1. im Verkaufsprospekt eine deutlich gestaltete Belehrung über das Rückgaberecht enthalten ist,


    2. der Verbraucher den Verkaufsprospekt in Abwesenheit des Unternehmers eingehend zur Kenntnis nehmen konnte und


    3. dem Verbraucher auf einem dauerhaften Datenträger das Rückgaberecht in Textform eingeräumt wird.


    (2) Das Rückgaberecht kann innerhalb der Widerrufsfrist, die jedoch nicht vor Erhalt der Sache beginnt, und nur durch Rücksendung der Sache oder, wenn die Sache nicht als Paket versandt werden kann, durch Rücknahmeverlangen ausgeübt werden. § 355 Abs. 1 Satz 2 findet entsprechende Anwendung.


    § 357 Rechtsfolgen des Widerrufs und der Rückgabe


    (1) Auf das Widerrufs- und das Rückgaberecht finden, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, die Vorschriften über den gesetzlichen Rücktritt entsprechende Anwendung. 2Die in § 286 Abs. 3 bestimmte Frist beginnt mit der Widerrufs- oder Rückgabeerklärung des Verbrauchers.


    (2) Der Verbraucher ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Sache durch Paket versandt werden kann. 2Kosten und Gefahr der Rücksendung trägt bei Widerruf und Rückgabe der Unternehmer. 3Wenn ein Widerrufsrecht besteht, dürfen dem Verbraucher bei einer Bestellung bis zu einem Betrag von 40 Euro die regelmäßigen Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegt werden, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.


    (3) Der Verbraucher hat abweichend von § 346 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung zu leisten, wenn er spätestens bei Vertragsschluss in Textform auf diese Rechtsfolge und eine Möglichkeit hingewiesen worden ist, sie zu vermeiden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung ausschließlich auf die Prüfung der Sache zurückzuführen ist. § 346 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 findet keine Anwendung, wenn der Verbraucher über sein Widerrufsrecht ordnungsgemäß belehrt worden ist oder hiervon anderweitig Kenntnis erlangt hat.


    (4) Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.


    Sonst Verbraucherzentrale oder die Rechtsauskunft

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