technisch möglich ?

  • #1

    hallo ihr
    muss zugeben das ich voll aus dem haus bin .hatte vor über einen monat einen unfall und jetzt dann sowas. von ursprünglichen schuldigen die versicherung will auf einmal nichts zahlen will daher ich ihm angeblich reingerollt bin.aber es steht auch nichts davon im unfallbericht.



    also wie ist es technisch möglich wenn ich im stau stehe mit gedrückter kupplung und bremse und mir der motor abstirbt das ich angeblich so weit nach hinten rolle das ich den netten alten mann hinter mir reinrollen könnte.


    was absolut natürlich nicht stimmt.daher ich ja beim absterben des motors und eigentlich die ganze zeit ,kupplung und bremse betätigt habe und auch wenn der motor abstirbt man mal alles drücken muss zum gang rausgeben .und neu starten und gang einlegen..




    was sagt ihr dazu?werkstatt will von mir 1166 euro jetzt nun..


    WH

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  • #2

    1200 Euro? Ich weiß zwar nicht wie in Österreich der Kadett-Gebrauchtwagenmarkt aussieht, aber das ist doch praktisch ein wirtschaftlicher Totalschaden? Wie sagt man so schön: "Erwin... des lohnt sisch do nemme..." 8o

  • #3

    ach es war nur meine heckschürze mehr nicht,die war zerlegt mehr nicht und eben neu lackieren..



    ich verstehe nicht wieso der typ auf einmal sagt . ich bin nach hinten gerollt.


    wenn der motor abstirbt wie sollte ich nach hinten rollen wenn ich immer beim stehen den 1. gang drinnen habe und bremse eben genau das ich nicht wegrolle.



    WH

  • #4

    Kennste nen guten Anwalt,einfach mal die Sache erläutern und schauen was der sagt,würde da nicht lange rumdrucksen und mir sowas gefallen lassen ;)

    :engelchen: Vaya con dios :engelchen:

  • #5

    ja nen guten weiss ich nicht habe nur 3 verschiedene rechtschutzversicherungen auf meinem auto rennen.


    wenn ich zurück gerollt wäre,so wie der das sagt.dann hätte ich kaum die polizei gerufen und er hätte sicher auch gehupt.
    und ich hätte mir das dann selber gemacht als in ne werkstatt zu fahren...


    so selbst ärgert mich nur das geld weil nicht mal das auto mehr soviel wert normal hätte..


    WH

    Einmal editiert, zuletzt von whitehair ()

  • #7

    bin mal nem Twingo hintendrauf,als wir die UNfallstelle räumen wollten gibt der Penner Vollgas und heizt mir nochmal rein.
    Aus nem kleinen Kratzer wurde so ein Schaden von 3500€.
    Ich hatte sogar ne Zeugin,er nicht.Urteil: 50/50 Schuld.
    Machste nicht wenn nicht klar im Unfallbericht steht wer der Schuldige war....

  • #8

    Naja ich hätte halt zuerst einmal abgewartet bis die Versicherung die Freigabe gibt, also zum reparieren.
    Wenn das Auto nicht mehr so viel Wert gewesen wäre, dann hätte die Versicherung ja auch nicht die volle Summe gezaht, sondern nur den Restwert vom Auto.

  • #9

    hmmm


    also im unfall bericht steht wirklich nur das mir der motor abgestorben ist und eben er reingefahren.und bei dem fertigen skizzen habe ich eben hinten den pfeil gezeichnet und bei ihm stand nichts und auch nen pfeil bei dem auto hinten.sprich das er mir reingefahren ist.



    ich bin dann nur mit dem unfallbericht zu dieser werkstatt hin und die meinten sie erledigen das und ich kann in 2 wochen mein auto hinstellen.nach 4tagen war er dann fertig und jetzt nach 3wochen kommt so ne nachricht.



    und seine versicherung redet was vom gutachten blablabla.meinte eh das sie mir das mal zeigen sollen mitn 1,gang nach hinten rollen wenn man bremse steht und motor dann ausgeht..wie gesagt ich bin null koma null gefahren oder habe mich nicht bewegt.



    WH

  • #10

    Dann ist bei mir die Werkstatt schuld, wenn die ohne Freigabe von der Versicherung das Auto reparieren.
    Bei uns ist das so das, wenn es ein Streitfall ist wer schuld ist und die Schuld ist noch nicht geklärt rufen wir den Kunden an und sagen ihm das die Versicherung eventuell nicht zahlt, weil es ein Streitfall ist.
    Dann fragen wir ob wir trotzdem reparieren solln damit das Auto wieder in Ordnung und fahrbereit ist.
    Muss aber der Kunde selber zahlen und wenn die Versicherung dann zahlt bekommt der Kunde sein Geld wieder zurück.


    Für was hast du eigentlich 3 Rechtsschutzversicherungen fürs Auto? Kostet ja nur unnötig. Aber du kannst ja mal die Rechtsschutzverischerung einschalten.
    Solln die sich drum kümmern, hast ja auch gezahlt dafür.

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