tüv+Sitze

  • #1

    Tach!!!
    da wir am ersten wieder mit Tweety auf die Öffentlichkeit losgelassen werden müssen
    wir uns vorher dringend neue Sitze besorgen oder die alten zum Satter schleppen .
    Kostenpunkt für beide ca. 300€ also wollen wir gleich neu haben. Jetzt unsere frage
    muss bei einem 2-Sitzer die Rücksitzlehne verstellbar sein habe einige gefunden bei denen
    das angeblich mit Tüv geht bei anderen aber nicht???? Brauchen doch nur 2 Sportsitze :D


    Ps. Falls einer noch 2 rumliegen hat *haben will*

  • #2

    Beim 2 Türer müssen die vorderen Sitze klappbar sein um TÜV frei zu sein!


    Bei nicht klappbaren mußt du sie eintragen lassen und dein Fahrzeug wird umgetragen auf 2 Sitzer!

    www.gteschmiede.de ... die Onlineplattform für den Kadett D

  • #3

    Wir haben einen reinen 2 Sitzer und sind uns nicht sicher ob die eine verstellbare Rückenlehne haben müssen! Der eine Tüv-Prüfer meinte ja der andere nein! :pille

  • #4

    Wenn in deinen Papieren nur 2 Sitzplätze eingetragen sind, müssen die Sitze nicht eingetragen werden, außer es sind Vollschallensitz mit Gurtdurchführung!
    Diese müßten eingetragen werden!

    www.gteschmiede.de ... die Onlineplattform für den Kadett D

  • #6

    Und wenn, dann geh zu dem Tüvprüfer der nein gesagt hat und lass dir das noch mal vorher bestätigen

    One of the most finest D


    www.champagner-d.de


    !!! Das Bessere ist der Feind des Guten !!!

  • Hey,

    dir scheint die Diskussion zu gefallen, aber du bist nicht angemeldet.

    Wenn du ein kostenloses Konto eröffnest merken wir uns deinen Lesefortschritt und bringen dich dorthin zurück. Zudem können wir dich per E-Mail über neue Beiträge informieren. Dadurch verpasst du nichts mehr.


    Jetzt anmelden!