kennzeichen frage

  • #13

    Kurzzeit sowie rote Kennzeichen (04 o. 06)erfordern keine feste Anbringung.
    Amtliche Kennzeichen müssen fest angebracht sein.


    Bundeseinheitlicher Bußgeldkatalog: 40 Euro +1 Punkt
    Quelle: § 10 FZV :)

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  • #14

    § 60 Abs. 2 STVZO


    "2) Das Kennzeichen ist an der Vorderseite und an der Rückseite des Kraftfahrzeugs fest anzubringen; bei einachsigen Zugmaschinen genügt die Anbringung an deren Vorderseite, bei Anhängern die Anbringung an deren Rückseite. An schrägen Außenwänden können an Stelle jedes vorderen und hinteren Kennzeichens je 2 Kennzeichen beiderseits an jedem Ende des Fahrzeugs angebracht sein. Bei Fahrzeugen, an denen nach § 49a Abs. 9 Leuchtenträger zulässig sind, darf das hintere Kennzeichen - gegebenenfalls zusätzlich - auf dem Leuchtenträger angebracht sein. Das hintere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30° in Fahrtrichtung geneigt sein. Bei allen Fahrzeugen mit Ausnahme von Elektrokarren und ihren Anhängern darf der untere Rand des vorderen Kennzeichens nicht weniger als 200 mm, der des hinteren Kennzeichens nicht weniger als 300 mm - bei Kraftrollern nicht weniger als 200 mm - über der Fahrbahn liegen. Die Kennzeichen dürfen die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern. Der obere Rand des hinteren Kennzeichens darf nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen. Läßt die Bauart des Fahrzeugs eine solche Anbringung nicht zu, so darf der Abstand größer sein. Kennzeichen müssen vor und hinter dem Fahrzeug in einem Winkelbereich von je 30° beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein.
    "


    selbst in der fzv steht im absatz fünf dass sie fest angebracht sein müssen.


    kurzzeitkennzeichen, saisonkennzeichen und rote nummern sind allesamt amtliche kennzeichen.

    Einmal editiert, zuletzt von kadett2005 ()

  • #15

    Fragen wir die Glaskugel:


    Gem. § 16 Abs. 5 FZV brauchen Kurzeitkennzeichen und roten Kennzeichen nicht fest angebracht zu sein!!


    Saisonkennzeichen natürlich fest wie normale amtliche Kennzeichen.

  • #16

    Trotzdem dürfen auch diese Kennzeichen nicht hinter der Scheibe klemmen... nicht fest angebracht heisst in den Falle, das es auch mit geeigneten Magnethaltern am Auto angebracht werden darf.
    Normale Kennzeichen müssen verschraubt sein, sogar diese Nummernschildverstärker sind eigentlich nicht legal, weil das Kennzeichen nicht verschraubt ist, werden aber geduldet.

  • #17

    ja eben und es steht auch da dass sie sonst den übrigen vorgaben entsprechen müssen, dass heißt sie müssen in einem bestimmten steilen winkel zur fahrbahn stehen, und von jeder richtung einsehbar sein. also net einfach aufs armaturenbrett pfeffern oder hinteren scheibenwischer klemmen, weil dann sind se auch nimmer lesbar.

  • #18

    Ich glaube wir sprachen hier auch lediglich von der Anbringung und nicht von der Lesbarkeit. Das diese gegeben sein muss, sollte eigentlich ein Selbstgänger sein.


    Aber nun sind wir vom eigentlichen Thema auch schon weg.

  • #19

    wo ist das problem, ich darfs also nicht hinter den scheibenwischer klemmen und auch nicht aufs armaturenbrett oder auf die hutablage legen. wohin also sonst. ich kanns nur mit gummi oder kabelbindern an die stoßstange machen und dann kann ichs gleich festschrauben.

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