ZitatAlles anzeigenOriginal von kadett-gsi-driver
Es geht nur um den Filter der mit gutachten eingetragen wurde.
Fakt 1: Ein offener Sportluftfilter in Verbindung mit einer Sportauspuffanlage ist verboten, egal ob eingetragen oder nicht.
Fakt 2: Vor 3 oder 4 Jahren wurden alle Gutachten von offenen Filtern zurückgezogen und die bisherigen Eintragungen anulliert. Grund ist ganz einfach, es gab zu viele mit Sportauspuff und so einem Filter.
Fakt 3: Für den Kadett gibt es kein gültiges Gutachten mehr (auch wenn die Hersteller die alten Gutachten gerne als gültig verkaufen) und wird es auch nie geben. Für Opelfahrzeuge fangen die Gutachten erst wieder ab Astra H/ Vectra C an.
Wieso will es eigentlich nie jemand glauben, das in Deutschland eingetragen nicht immer gleich legal heisst? Es gibt so viel Sachen, die der TüV einträgt (und auch so eintragen darf), die Polizei aber bemängeln kann. Ich werfe nur mal das Wort "Scheinwerferunterkante" in den Raum
Naja, auf jeden Fall würde ich angesichts der drei oben genannten Fakten ruhig mal den Anwalt kontaktieren und vor Gericht gehen. Ist zwar aussichtslos, aber man kann´s ja mal versuchen