Eins mal vorab:
Es ist nicht wirklich leicht, Deine Texte zu lesen.
Wenn ein Bußgeldbescheid bereits ergangen ist oder wenn ein Anhörungsbogen übersandt wird, ist aus diesem sowohl die Tatbestands-Kennziffer als auch der konkrete Vorwurf im Klartext ersichtlich.
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[*]Was stand da als Tatbestands-Kennziffer?
[*]Ist der Bußgeldbescheid bereits ergangen?
[*]Wurden Einlassungen des Beschuldigten abgegeben und berücksichtigt?
[*]Wurde bei der "Anhörung vor Ort" eine Belehrung darüber ausgesprochen, welcher Vorwurf erhoben wird und dass zur Sache keine Angaben gemacht werden müssen?
[*]Falls Bescheid bereits ergangen ist: Welcher Betrag + Punkte? Bereits rechtskräftig und/oder widersprochen?
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Eine Rechtsberatung in Foren wie diesem ist nicht zulässig.
Dafür gibt es Anwälte.
Wenn Du Tipps haben willst, ist dazu eine möglichst exakte (und verständliche) Beschreibung erforderlich.
Gruß
Fred