Ärger trotz Tüv eintragung

  • #1

    Also das ganze ist so das mein kollege mit mir im Juni auf ein Opel treffen war und beim verlassen des platzes standen die Polizei da und hat alle kontrolliert. Mein kollege hatte 5 tages nummern drauf weil er erst zum eintragen war und kein tüv hatte. So vor der kontrolle hatte wir drüber gesprochen wegen den nummern und treffen fahrten sodas er ein verkaufsschild mit hatte usw. So bei der kontrolle viel dann auf das mein kollege den schein nicht ausgefüllt hat okay sag mal selber schuld. Haube auf und da sah er den Sportluftfilter. Und er schrieb dann den auf. Wir nur warum ja der ist nicht erlaubt. Dann fing ich an mit den zu diskutieren wo er sich in wiederspüche verlief. Ich sagte nur der ist eingetragen jetzt erst ohne ärger...! Naja sie bekommen post und dann sehen wir weiter. Jetzt kam post 3 Punkte und 150€ Geldstrafe. Ich kann sowas nicht verstehen weil er ist eingetragen vom tüv nord in verbindung mit ner auspuffanlage und motor. Ich habe mein kollege geraten da gegen an zu gehen und sich nen anwalt holen weil wir sind weder aufgefallen noch ist das ganze übertrieben laut so wie es der tüv auch sah. Armes Deutschland...

    Der bessere GTI heisst GSI

  • #2

    Damit ich das richtig versteh, Das auto War frisch gekauft, Die abgasanlage war von ihm frisch eingetragen , aber er war nicht beim tüv ?!

    HAWK[eye]ich sachs immer wieder wieder.. Gott schütze uns vor Sturm und Wind, und Menschen die vom Taunus sind... ^^

  • #4

    ein kurzzeitkennzeichen ist lediglich zu prüfungs-, probe und überführungsfahrten zugelassen. eine fahrt zu treffen wie z.b. bei 07er kennzeichen ist nicht zulässig. das fahrzeug braucht keine au und kein tüv. es muss jedoch in einem verkehrssicheren zustand sein und versichert. die veränderung kann zum erlöschen der betriebserlaubnis und somit zum verlieren des versicherungsschutzes führen....


    ob dein bekannter den schein nicht ausgefüllt hat oder nicht ausfüllen wollte um auf das selbe kennzeichen gleich noch ein paar autos zu bewegen, in der annahme dass das eh keiner merkt und überprüft lass ich jetzt mal dahingestellt.

    Einmal editiert, zuletzt von kadett2005 ()

  • #5

    Also war von mir blöd formoliert. Er hatte die eintragungspapiere samt sein brief nicht die waren beim tüv. Deswegen konnte er nicht anmelden. Er hatte den wagen 2008 abgemeldet wegen umbau und dann alles davor eintragen lassen. Und nein wenn man 4 tage auf ein opel treffen ist dann ist nicht der sinn und zweck damit andere autos zu bewegen. Zu überbrückungsfahrten gehört auch das verkaufen deswegen hatte er die schilder mit. Er hat in der sicht selber schuld wegen dem schein.

    Der bessere GTI heisst GSI

  • #6

    Hm, dumme Geschichte . . .


    Aber um Dir erst mal den Wind aus den Segeln zu nehmen:
    Nur, weil im Fahrzeugbrief etwas eintragen ist (von wem auch immer) und da dann vielleicht sogar ein "offizieller" TÜV-Stempel drunter ist, muß die so dokumentierte und abgenommene Fahrzeug-Änderung noch lange nicht StVZO-konform sprich im Straßenverkehr zugelassen sein.
    Auch ein Prüfer muß sich an die StZVO halten und sollte er Ausnahmen hierzu genehmigen, sollte er diese auch begründen können.
    Die einen sehen das etwas enger, die anderen nicht. Der Leidtragende ist aber immer der Fahrzeugführer.
    Also nur, weil was eingetragen ist, ist es nicht legal. Und schon gar nicht, wenn´s über eine Firma gemacht wurde, von der man vom Namen her glaubt, die würde auch Spielzeugautos herstellen.


    Punkt 2:
    Was machen die Papiere, also Brief und die Abnahmebreichte beim TÜV ????
    Ein "richtiger" TÜV macht die Abnahme, schreibt die Prüfberichte und gibt mir sämtliche Papiere mit, wenn ich mich mit dem abgenommenen Fahrzeug vom Hof bewege.
    Ich laß doch nicht den Eigentumsnachweis für mein Fahrzeug irgendwo anders als zu Hause liegen . . .


    Punkt 3:
    Wenn man schon nix, nicht mal einen Eigentumsnachweis für das Fahrzeug hat, oder den auch auf die Schnelle besorgen könnte, dann würde ich mich hüten, mit dem entsprechenden Fahrzeug auch noch durch die Gegend zu ballern.


    @cyrusmh:
    Jedes Fahrzeug, das im öffentlichen Straßenverkehr bewegt wird, muß der StVZO entsprechen. Egal, was für ein Kennzeichen da dran hängt.
    Ich kann mit dem 04er-Kennzeichen natürlich zum TÜV (oder einer sonstigen Prüfstelle) fahren, um eine Änderung abnehmen zu lassen, also die Übereinstimmung meines Fahrzeugs mit der StVZO überprüfen zu lassen.
    Auf dem Weg dorthin, kann ich natürlich nicht garantieren, daß mein Fahrzeug uneingeschränkt straßentauglich ist, deshalb fahre ich ja hin (... am besten vielleicht sogar mit ´nem schriftlichen Termin in der Tasche).
    Wenn mich die Rennleitung allerdings auf´m Sonntag von einem Treffen kommend rauskellt und ich denen dann erzähle "janee, ich war ja beim TÜV, das sieht zwar nicht so aus, ist aber alles legal, kann´s aber nicht belegen" oder "Ich fahr morgen zum TÜV", kann ich´s den Damen und Herren nicht verdenken, wenn die mir erstmal nicht glauben und mir dann einen netten Brief schicken.
    Die 04er ist kein Freibrief. Ebensowenig wie die 07er oder die 06er.
    Naja, und wenn dann noch nicht mal der Schein für das Kurzzeitkennzeichen ausgefüllt ist . . .


    Außerdem hat man ja beim Bußgeldbescheid die Möglichkeit innerhalb einer bestimmten Frist Widerspruch gegen den Bescheid einzulegen. Allerdings sollte man den Widerspruch dann auch begründen können, am besten indem man eine Kopie der Eintragung beilegt und man dann vielleicht auch noch beteuert, sich voll und ganz auf die Kompetenz des Prüfers verlassen zu haben und im guten Glauben, daß mit der Eintragung tatächlich alles StVZO-konform ist, sich mit dem Fahrzeug in den Straßenverkehr gewagt hat.

    " Für Leute mit Spaß am Fahren - Kadett GTE "



    Interne Infomappe zum Kadett D GTE (Mai ´83)


  • #7

    Offtopic an!



    Wenn ich meine Umbauten durch den Tuner meiner Vertrauens eintragen lasse kommt es hin und wieder mal vor, dass der Prüfer grad keine zeit hat die Berichte zu schreiben und dann bekommt man die Papiere eben mal ein, zwei Tage später.


    Die Zulassungsbescheinigung II ist jedenfalls KEIN Nachweis über den Besitz des Fahrzeuges.


    So steht es jedenfalls unter den Haltereintragungen.


    Offtopic aus!


    Wenn Dein Kollege wirklich vor dem Treffen beim TÜV war und alles eingetragen wurde, bleibt immernoch die Annahme des Kennzeichenmissbrauches.


    Was stand denn genaues in dem Bußgeldbescheid??


    Wenn die wirklich nur die fehlenden Eintragungen bemängeln, sehe ich für Deinem Kollegen sehr gute Chancen ohne Kosten aus der Sache herauszukommen.


    Aber ich gehe mal davon aus, dass das Bußgeld hauptsächlich wegen der nicht ausgefüllten Papiere erhoben wurde.


    Die letzten 2 Sätze stellen keine Rechtsberatung dar sondern spiegeln lediglich meine Meinung oder Erfahrungen wieder.

    Fahre nie schneller als Dein Schutzengel fliegen kann ;)

    Einmal editiert, zuletzt von kadettschrauber ()

  • #8

    Also die papiere waren erst nach 4 wochen da. Genau so ist es mit dem prüfer der macht quasi accord. Die nichtausfüllung des scheines ist eine owi und kostet ich weiss nicht 20 oder so. Es get um die eintragung. Sie haben nur ein abgleich gemacht wegen der hätte ja trotzdem angemeldet sein können was ärger bedeutet hätte. Es geht nur um den Filter der mit gutachten eingetragen wurde. Nicht um missbrauch oder sonst was. Wenn ich das auto verkaufen will darf ich auch zu nen treffen fahren. Hatte mein kolleges bruder gefragt wie ich am besten ärger aus dem weg gehe wenn ich damit zum treffen fahren will. Er sagte da passiert nichts wenn verkaufsscilder und so mit sind er ist ja polizist und muss es ggf wissen. Ich hatte nach dem tüv extra mit der hauptzentrale telefoniert weil es so lange mit den papieren dauerte und der konte per computer auf alle eintragungen zurück greifen und es war alles okay weil wir über das auto geredet hatten. Sind denn alle jungen polizisten so geschult so ein quark zu sagen wie der. Mein bekannter war hinter uns da ist nichtmal der motor eingetragen und der durfte so weiter nur weil der polizisten sein auto gefiel und er 3 pokale dabei hatte...

    Der bessere GTI heisst GSI

  • #9

    Dem Sachverhalt und Bußgeld zu Folge wurde deinem Bekannten wohl der Vorwurf gem. §31 StVZO gemacht. Sie ordneten die Inbetriebnahme des Kraftfahrzeuges an/bzw. ließen zu, obwohl dieses in einem nicht vorschriftsmäßigem Zustand war, wodurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtig war.


    Allein aufgrund des Luftfilters würde ich hier keine wesentliche Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit sehen. Sicher klingen die Umstände der Geschichte nicht unüblich für unzulässige Fahrzeuge/Umbauten. Das alle Papiere beim Prüfer über Tage liegen, klingt aber wirklich komisch und würde mich veranlassen mein Fahrzeug so lange stehen zu lassen bzw. gerade nicht auf ein Treffen zu fahren.


    Es steht ihm ja frei, widerspruch einzulegen. Die Gefahr begründen müssen spätestens bei der Gerichtsverhandlung andere, aber nicht du oder dein Freund.

  • #10

    Naja wo ist im allgemeinen das problem mit den papieren? Das ist alles schriftlich und wenn man den zurück bekommt gibt es ein autogramm und gut. Wird bei Motorumbauten bei Hot Wheels so gemacht. Ich werde berichten wie es weiter geht weil einspruch hat er eingelegt.

    Der bessere GTI heisst GSI

  • Hey,

    dir scheint die Diskussion zu gefallen, aber du bist nicht angemeldet.

    Wenn du ein kostenloses Konto eröffnest merken wir uns deinen Lesefortschritt und bringen dich dorthin zurück. Zudem können wir dich per E-Mail über neue Beiträge informieren. Dadurch verpasst du nichts mehr.


    Jetzt anmelden!