Ärger trotz Tüv eintragung

  • #21


    Ich glaube kaum, daß die Kombination getestet wurde. Sie wurde allerhöchstens begutachtet. Ein Test schlägt mit mindestens 2500,- bis 3000,- Euro zu Buche. Dann hast allerdings auch eine handfeste ABE dieser Kombination.
    So hast Du (streng rechtlich gesehen) eine illegale Eintragung, weil die Anbausachen nicht in Kombination getestet wurden und somit die ABE der Einzelsachen nicht mehr gültig ist. Lies Dir den Text in den ABE´s zu Auspuff und Luftfilter einfach mal durch.


    Du bist nur auf der sicheren Seite, wenn Dein Fahrzeug den Vorgaben der StVZO entspricht. In dem die Vorgaben der Anbauteil ABE nicht eingehalten wurden, entspricht Dein Fahrzeug eben nicht der ABE und ist strenggenommen ohne Betreibserlaubnis unterwegs.
    Auch ein TÜV Prüfer kann sich nicht über die Vorgaben der StVZO hinwegsetzen.
    Und unterm Strich ist nur die Vorgabe der Polizei (= Executive) für Deine Teilnahme am Strassenverkehr verbindlich. Ein schlauer Polizist wird im Falle einer Fahrzeugüberprüfung auch dafür Sorge tragen, daß Du trotz Eintragung diesen Umbau nicht fahren wirst.


    Man kann aber sicherlich darüber diskutieren, ob eine strenge Auslegung dieser Regelung beim vorgenannten Beispiel sinnvoll ist. Gerade auch, wenn man so den ein oder anderen Motorradfahrer hört...
    Ein guter TÜV Prüfer wird Dich aber auch darauf hinweisen, daß Deine Eintragung nicht "rechtskonform" ist. Ich selber hab bei meinem alten Omega eine Tieferlegung auch nur mit der Serienbereifung eingetragen bekommen. Mit Sommerreifen hat mir der Prüfer die Eintragung nicht gemacht. Er hat mir das dann auch so erklärt, wie oben beschrieben. Und mir die Option und evtl. Probleme erläutert, die mit der Eintragung entstehen können.



    Du hast zum Zeitpunkt der Kontrolle keine Eintragung vorweisen können. Ergo: nicht eingetragen. Alles weitere musst dann auf dem Rechtsweg klären. Ist doch eigentlich logisch. Wenn keine Fotos gemacht wurden kannst Glück haben, aber die Aussage eines Beamten zählt im Zweifelsfall mehr.



    Ich glaube kaum, daß es den Gesetzgeber interessiert, wie Du Deinen Motor einfährst oder wie lang Dein Umbau dauert. Im Zweifelsfall gibt es noch einen Trailer und ne Anhängerkupplung um ein Fahrzeug von A nach B zu bringen. Und den Test zur Eintragung macht die Prüfstelle.

  • #22

    Nein ich brauche keine eintragung vorweisen. Genau so darf ich probefahrten machen weil ich auch keine HU brauche um das auto zu bewegen. Das auto muss verkehrstauglich sein aber selbst wenn der Motor nicht eingetragen ist passiert nichts. Ich habe mit mein vertreter telefoniert der das so sagte.

    Der bessere GTI heisst GSI

  • #23

    Meist werden ja so Abnahmen wie Filter und Auspuff nicht an einem Tag gemacht, so kenn ich das .
    Somit stehn verschiedene Daten da, und die Prüfer sind save !


    Aktuell gibt es meines wissen nur das 57i kit von K&N und nen HP-Raid mit Gutachten fürn Kadett .
    Die Gutachten sind auch nach der Aktion mit dem Rückruf überarbeitet und haben nun z.b ne Dämmmatte mit drinne stehn .


    Für nen Filter gibts aber nur ne Mängelkarte, und gut !
    Auf dem Weg nach Gillenfeld hatten se mich letztesjahr angehalten, sagten dann nach Einarmwischer,Felgen,Lenkrad,Bösemblick, nur das se die Haube dann besser garnet öffnen .
    Gab ne Mängelkarte, kleines Bußgeld, und keinen Punkt .


    Und hier werden die Roten Karten beim Amt ausgefüllt .


    Duschvorhang kann schimmeln, muss er aber nicht :D

    „Wird ein Fluxkompensator auf Richtige Art an einen Van der Graaf Generator angeschlossen, erhält man daraus einen brauchbaren Time-to-Nothing-Konverter“
    Zitat: Dr. "Doc" Emmett L. Brown

  • #24

    NA dann dürften alle mit Tieferlegung und Sprotlenkrad auch nicht rumfahren
    Das Gutachten eines FAhrwerkes ist nämlich auch soweit mir bekannt nur in verbindung eines orginallenkrad getestet


    Wenn ich (das mache ich sowieso) die Eintragungsgenehmigung die der Tüv mir ausgestellt hat mitführe, indem der Luftfilter und die Auspuffanlage aufgeführt sind
    dann fühle ich mich auf der sicheren seite


    aber wie schon erwähnt das kann nur die polizei entscheiden

    Zum Cabrio

    [GLOW=#87CEEB]16vcabrio[/GLOW] - anhalten zwecklos alles Eingetragen

  • #25

    mit dem Lenkrad das is so nich richtig!!!


    Das Lenkrad muss eingetragen werden WENN die Serienbereifung geändert wurde, denn dann gilt die ABE nich mehr. Und das teilegutachten wird von nem Prüfer herangezogen und das Teil abgenommen.....kannst du auch nachlesen.
    Somit steht das Fahrwerk nicht im Zusammenhang mit dem Lenkrad sondenr nur mit den Rädern.


    Das ist also ne ganz andere Sache :P

    ______________________________________________
    Cabrio fahren ist wie, als hättest du kein Dach xD


    Alltagsauto: W211 E350, Spaßauto: Opel Kadett E Cabrio 2.0 16V

    2 Mal editiert, zuletzt von Kiwikeks ()

  • #26

    So ich habe mit mein kollegen gestern gesprochen und er hat einspruch eingelegt. Das lustige ist es war die rede von einer ordnungswiedrigkeit was der polizist sagte und im schreiben steht nichts von ner owi. Noch lustiger das ein zeuge aufgeführt ist was aber nicht stimmt weil der Polizist alleine beim wagen war die polizistin war 50 meter weiter vorne am reden an ein auto und sie ist nich ein bisschen näher gekommen. Das gute ist jetzt das wir ich sage mal 6-7 zeugen haben die bezeugen können so wie ich es schrieb. Nachteil das eine mit der eintragung bringt ihn ja jetzt auch nicht weiter.

    Der bessere GTI heisst GSI

  • #27

    So es gibt neuigkeiten. Ich habe gestern mit ein paar netten polizisten reden können. Die sagten folgendes. Bei 5 tages nummern muss NICHTS am Auto eingetragen sein. Es muss verkehrstauglich sein wie Reifen,Bremsen und Beleuchtung. Auch wenn der Motor nicht eingetragen ist ist das egal und die sache mit dem Filter ist auch egal. Bei 07 und 06er nummern muss alles eingetragen sein.

    Der bessere GTI heisst GSI

  • #28

    Die Frage nach der Tatbestandskennziffer und/oder dem konkreten Tatvorwurf ist bislang ebenso unbeantwortet wie die Frage nach der Belehrung vor der Befragung.


    Je weniger wirkliche Fakten bekannt sind, desto mehr "Spekulatius" ist zwangsläufig bei den Antworten der anderen Forenuser dabei.


    Gespräche mit Polizisten ersetzen keine Rechtsberatung!


    Ein Teil der Herren der Blaulichtfraktion verfügt uber sehr gute Kenntnisse im Bereich der Gesetzeslage rund um den Straßenverkehr und rund um technische Vorschriften. (Das kann grob gesagt bei Angehörigen der speziellen Dienststellen oder -gruppen für Verkehrsüberwachung angenommen werden.)


    Andere wiederum kann man guten Gewissens eigentlich nur bei Hühnerdiebstahl und Kneipenschlägereien einsetzen.

  • #29


    07er/06er ? nicht wirklich wie soll man da was in den kleinen rosa Heftchen eintragen ? Nach der Änderung der 07er im März 2007 ist es zwar richtig das man für die Zuteilung einer 07er die gleiche Abnahme wie für H-Kennzeichen braucht also alles umbauten müßen Legal und Zeitlich passen, aber Eintragungen ansich sind nicht nötig da ja auch kein TÜV/AU wie beim H-Kennzeichen benötigt wird und es kein eigenen Fahrzeugschein gibt.


    MFG

    Man kann es einfach machen oder es richtig machen ...


    Mein YouTube Channel
    Opel Club Geldern´89

  • #30

    Ja du musst trotzdem alles eingetragen haben es gibt ja zettel beim tüv wo alles drauf steht. Wenn du meinst du hast ein freifahrtschein dann irrst du. Dein auto muss quasi so sein wenn du zum Tüv fährst das du bestehst. Wenn was nicht eingetragen ist bekommst du kein tüv.
    Man beachte die STVO §29 und §30 die du einhalten musst. Durch welche die es nicht machen werden die auflagen immer schlimmer und diesen sollte man die nummern entziehen. Meine Meinung und da steh ich nicht ganz alleine.

    Der bessere GTI heisst GSI

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