Ärger trotz Tüv eintragung

  • #31


    NEIN !
    (Bei 07ern müsste ich nachschauen, aber die roten 06er sind im Prinzip die "Dauerversion" der 04er, die aber nur für Händler, Werkstatätten und Hersteller ausgegeben werden)


  • #32


    Wer hat dir so ein Zeug gesagt ? Die 06/07er ist wie die 04er nur dauerhaft auf ein Halter zugelassen bei der 07er noch fest auf Fahrzeuge.
    Natürlich ist die 07er kein Freifahrtschein du bestätigst ja mit deiner Unterschrift das das Fahrzueg verkehrstüchtig ist.


    Ich habe nix bei meinen Eingetragen aber für alles ABEs/Gutachten also nix Eigenbau oder 200DB Auspuff und wurde schon kontrolliert mehr als die Fahrgestellnummer vergleichen und fachsimpeln hat der Polizist nicht ;) eben weil da nix extremes war !


    MFG

    Man kann es einfach machen oder es richtig machen ...


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  • #33

    War ja auch nicht auf dich bezogen sondern auf die allgemeinheit. Wenn du Gutachten hast musst du zum Tüv damít. Naja auch egal geht ja nicht um dich. Das haben die Polizisten gestern erklärt. Und der eine hatte davon richtig plan kein dummschwätzer der auch dazu geraten hat gegen an zu gehen weil bei o4 er nummern das egal ist mit eintragungen.

    Der bessere GTI heisst GSI

  • #34

    Ich weiß nicht ich glaube wir würden uns jetzt im Kreis drehen, nach meinen Informationen von einem Tüv Prüfer muß man nix bei 07er Eintragen selbst wenn es nur ein Gutachten hat es ist eben wie mit der 04er!
    Solange ! es verkehrssicher ist und niemanden gefährdet, hat man jetzt 1cm Bodenfeiheit oder Metallstacheln an der Stoßstange wäre dies eben nicht erlaubt.


    MFG

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  • #35

    Was mir gerade so in den Sinn kommt:
    Beim Kurzzeitkennzeichen heisst es, das Fahrzeug muss verkehrssicher sein.


    Fahr ich ein regulär zugelassenes Fahrzeug mit einem nicht eingetragenen Teil, dann erlischt ja de facto die ABE, d.h., das Fahrzeug ist scheinbar nicht verkehrssicher.
    Im Umkehrschluss könnte man also sagen, keine Eintragung bei Kurzzeitkennzeichen > Fahrzeug nicht verkehrssicher. Oder???


    Das hier finde ich im Zusammenhang mit diesem Thread auch mehr als interessant: Feste klicken!

  • #37

    Nun ja, das ändert aber alles nichts daran dass man mit einem 04er Kennzeichen nur Überführungs, Probe- und Prüfungsfahrten zur Prüfstelle und zurück. Das bedeutet nun mal dass man keinen Umweg zu irgendwelchen Treffen machen sollte und dass der SChein ausgefüllt sein muß, ist auch hinlänglich bekannt.


    Das Problem mit dem Luftfilter und der ensprechenden nicht korrekten TÜV abnahme ist das gleiche wie ein TÜV Eintrag von Tönungsfolie an den vorderen Scheiben. Der Eintrag ist schlicht und ergreifend nichtig und führt zum Erlischen der Betriebserlaubnis. Bekannter ist mit nichtzulässigen Fahrwerk rumgefahren. 150€ und 3 Punkte. Loch im Luftfilterkasten kostet übrigens in etwa das gleiche.

  • #38

    Ja die eintragung ist im diesen falle egal es muss nichts eingetragen sein. Bei ner anmeldung könnte (KÖNNTE) es ärger geben. So und die sagten da es eingetragen war ist hätten die nichts gemacht. Ich war am we auf nen VW treffen hier und das geht da richtig ab was kontrollen angeht und da sind welche bei die haben richtih ahnung. Kann gerne mal nen Bild von der hinfahrt rein setzen. So und eine verkaufsfahrt darf ich auch machen und die nummern sind nicht nur für ne überführung oder Tüv fahrt. Wenn ich testen will aber mein auto weder eintragung noch tüv hat aber sicher ist ist das erlaubt.

    Der bessere GTI heisst GSI

  • #39

    Bei den 04 Kennzeichen steht eindeutig dass sie nur zur Überführung und zur Fahrt zur Prüfstelle dienen und von der Prüfstell zurück. Eine Verkaufsfahr ist nichts anderes als eine Überführung. Und nein, sie dienen nicht für Testfahrten.

  • #40


    Hast Du den auszugsweise kopierten Gesetzestext nicht gelesen?



    Was, bitteschön, verstehst Du anderes unter "Testfahrten" ? :rollin:

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