
Auto aus England ohne Brief, wie hier Zulassen?
-
-
-
#12 Ich habe es gestern leider nicht geschafft, hab nur nochmal mit den Jungs telefoniert. Der Wagen steht seit nem Jahr bei denen rum und wurde nicht abgeholt. Ist wegen nem kaputten Kupplungsseil abgeschleppt worden, aber seit dem nicht mehr nach England gebracht worden, bzw geholt worden. Unterstellkosten höher als Wagenwert, daher verkaufen die den jetzt, weil die davon ausgehen,dass sich keiner mehr wegen dem Wagen melden wird.
Naja, ich werd ihn mir mal anschauen, selbst wenn er durch ist,sind ja ein paar brauchbare Teile dran und wenn der Preisstimmt,dann kann man ihn ja mit nehmenWusste gar nicht,dass der Kombi vom Soli ein rechtslenker ist, somit ist der GTE aus Simmerrath langweilig geworden
@Doppel: Kennst Du den Wagen, hast Du ihn Dir schonmal angeschaut, oder woher weißt Du von dem Rost und Umbau?
-
-
-
-
-
-
#16 Woher ich den kenne?
SOLD ! FOR PARTS !
VERKAUFT ! FÜR TEILE !
Hattest ja gepostet, daß eine Ruine für Dich nicht in Frage kommt. Und den Preis, wo die Jungs nicht drunter wollten, hättest Du nicht bezahlt.Mache mit der Grotte auch nicht viel, aber ich hab doch hier noch ne Rohkarosse stehen (Avatar), da kam mir so`ne Idee... :idee: (Mein Hirn ist anscheinend genauso krank wie das vom kadett2005...
Aber erstmal den Aero-Motor flott machen, dann Werkstattaufräumaktionund dann irgendwann mal... :rollin:
-
-
#17 falls es nicht zu spät ist würde ich von dem wagen meine finger lassen. der wagen gehört nach wie vor dem eigentümer. die abschleppfirma kann das auto nicht einfach verkäufen, das wäre unterschlagung. nach deutschem recht müssen die erst 10 jahre warten, bis sie das eigentum ersessen haben. wenn du das auto kaufst und der eigentümer aus england morgen das auto abholen will musst du es wieder rausrücken. dein geld ist dann futsch.
-
-
-
#19 § 937 BGB
Voraussetzungen, Ausschluss bei Kenntnis
(1) Wer eine bewegliche Sache zehn Jahre im Eigenbesitz hat, erwirbt das Eigentum (Ersitzung).
(2) Die Ersitzung ist ausgeschlossen, wenn der Erwerber bei dem Erwerb des Eigenbesitzes nicht in gutem Glauben ist oder wenn er später erfährt, dass ihm das Eigentum nicht zusteht.
Würde ich zumindest sagen.
Im Vertrag kann sonstwas stehen. Den macht Dir jeder gute Rechtsanwalt zu Lametta.
Eine wahre Geschichte.
Ein Oldtimerliebhaber erwirbt aus einer Kleinanzeige einen maroden Mercedes 300SL Flügeltürer gegen Barzahlung und Handschlag. Kein Brief laut Verkäufer. Der Liebhaber baut das Auto in jahrelanger teuerer Arbeit zu einem Schmuckstück auf. Als es ans Anmelden geht schreibt er ans KBA mit der Bitte, die erforderlichen Unterlagen für den Ersatzbrief zusammenzustellen. Die Schreiben den Eigentümer an, der taucht mit dem Originalbrief auf und bekundet sein Eigentum am Fahrzeug. Vor dem Gericht bekommt er recht und "sein" Auto wieder. Soviel zum Thema "Recht".
-
-
-
Hey,
dir scheint die Diskussion zu gefallen, aber du bist nicht angemeldet.
Wenn du ein kostenloses Konto eröffnest merken wir uns deinen Lesefortschritt und bringen dich dorthin zurück. Zudem können wir dich per E-Mail über neue Beiträge informieren. Dadurch verpasst du nichts mehr.
Jetzt anmelden!