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#5 en bekannter hats schon gemacht bei nem anderen und hats eintragen lassen...der prüfer hat nur in die abe geschaut und kurz geschaut ob die nummer auf den platten vorhanden sind (nichmal obs die gleiche ist)
weißt bei uns in der nähe gibts en tüv der fast alles zulässt...das merkt man alein schon an den spurplatten...beim tüv um die ecke (13km) wirds nich zugelassen wen die reifen nur wenige millimeter sausstehen (begründung: gefahr für fussgänger)
der gute tüv(20km) hats sogar eingetragen als er welche draufhatte die 10 millimeter dicker waren als die wo der andere tüv nein gesagt hat
jetzt wisst ihr alle mal was es für vorteile hat ganz unten im süden deutschlands zu wohnen
ist ja auch egal...
suche trozdem solche pläne -
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#9 Zunächst einmal gehört das auf jeden Fall schonmal in die STVZO-freie Zone.
Zum Thema selbst:
Nur weil Dir ein TÜV-Prüfer etwas einträgt ist es nicht legal. Es gibt welche, die machen für Geld alles.
Außerdem kann sich der Prüfer dann immer rausreden, daß das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Überprüfung der STVZO entsprach und Du es danach illegalerweise wieder verändert hast.
DU allein als Fahrzeug-Führer bist dafür verantwortlich, daß Dein Fahrzeug der STVZO entspricht.
Und was Du da vorhast, ist hochgradig illegal.
Ein Gutachten oder Prüfbericht bezieht sich auf ein Bauteil, daß GEPRÜFT wurde bzw. für das für den Hersteller ein Mustergutachten erstellt wurde. Nur der Inhaber dieses Mustergutachten ist berechtigt, auch die entsprechenden Kennzeichnungen an den Bauteilen anzubringen.So und damit schließe ich das Thema hier.
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