Ich kann MW.Sec nur zustimmen. Bei den Luxuskarossen wird die Lichtleiste in die Tür eingebaut - somit ist keinerlei Außenwirkung möglich, wenn die Tür geschlossen ist. So etwas ist durchaus eintragbar und wird Ausstiegsbeleuchtung genannt.
Alles andere, das am Unterboden befestigt wird, wird nicht abgenommen (schwerer Mangel an der Beleuchtung) bzw. führt zum Erlöschen der BE und Stillegung des Fahrzeugs, wenn bei Kontrolle entdeckt. Die Halter einer Kathode oder entsprechende Kabel genügen bereits. Es wurde so viel Schindluder getrieben und so viele Honks wollten schlauer als der TÜV sein, das das ganze nun mal so drastisch gehandhabt wird.