-
-
-
#2 Wenn du nur die Röhren abmachst wir der Fragen wofür das ist!!!
Was willste dem dann sagen???
"Öhm für nen Wagenheber" ????Die sind nicht Blöd, da wirste wohl komplett abmachen müssen.
Aber wenn du ja weißt, das du mit nicht drüber kommst weil illegal dann erklärt der Rest sich von alleine, oder???
-
-
#3 Hey!
Also es gibt die möglichkeit das du damit durch den Tüv kommst (ich garantiere aber nicht zu 100pro das es auch bei deinen Tüv so ist) Du kannst die UBB (die nicht Blau sein darf) VErbauen wenn Sie NUR angeht wenn sich die Türen öffnen es wird dann als Ausstiegshilfe eingetragen. Und es muss ja keiner wissen das du irgendo einen knopf versteckt hast das sie auch mit geschlossenen Türen angehen
mfg
-
#4 ZitatOriginal von n!ce
Hey!Also es gibt die möglichkeit das du damit durch den Tüv kommst (ich garantiere aber nicht zu 100pro das es auch bei deinen Tüv so ist) Du kannst die UBB (die nicht Blau sein darf) VErbauen wenn Sie NUR angeht wenn sich die Türen öffnen es wird dann als Ausstiegshilfe eingetragen. Und es muss ja keiner wissen das du irgendo einen knopf versteckt hast das sie auch mit geschlossenen Türen angehen
mfg
erzähl hier keine Märchen!
Es ist nicht möglich eine UBB eintragen zu lassen.
Auch nicht als Einstiegsbeleuchtung.
Das sind Ammenmärchen die du da erzählst.
Die Prüfer sind nicht blöd, weil die Storys kennen die auch!
Der nächste Cop scvhickt dich zu nem anderen TÜV und dann ist die Karre STILLGELEGT.
Das heißt dann erstmal kein Auto bis das Verfahren abgeschlossen wurde.
Und Teuer isses auch noch dazu!Die einzige Farbe wäre Weiß, und Röhren dürften schon mal rein Gar net so verbaut werden, das diese durch aufsetzen beschädigt werden könnten.
Selbst das Gutachten von FoliaTec ist zurückgezogen worden. -
-
#5 ZitatOriginal von MW.Sec
erzähl hier keine Märchen!
...Wiebitte? Ich habe lediglich gesagt das es MÖGLICH ist eine Sonder eintragung zu machen, dies ist aber schwer ! Es ist selbstverständlich das die UBB nicht von aussen sichtbar sein darf und keine gefärdung von anderen blablabla wenn man dies ALLEs einhält kann man sie Eintragen wie z.B: LEDs in der Fahrertür die sich anschalten wenn man die Tür Öffnet (Orange auch möglich)
n!ce
-
#6 Es sind Märchen.
Eine UBB ist auch mit einer EINZELABNAHME nicht eintragungsfähig.Glaubs mir einfach es ist nicht möglich, ich kenne Leute die hatten es eingetragen, die haben nen netten Brief vom Straßenverkehrsamt bekommen, nachdem die Plakette vom Auto entfernt wurde.
Ich habe genau diese Schreiben selber gesehen.
Verhält sich genau so wie Scheibenfolie vorne.Alle eintragungen dergleichen sind UNGÜLTIG.
Ich möchte dann am besten direkt die Namen der Dipl. Ing.´s haben, dann können die schon mal Umziehen. Das kostet denjenigen mittlerweile ne Versetzungund eine Abmahnung, bei Wiederholung sogar die Kündigung.
Das wird sich im moment keiner Leisten. -
-
-
#8 ZitatOriginal von MW.Sec
Eine UBB ist auch mit einer EINZELABNAHME nicht eintragungsfähig.......
Verhält sich genau so wie Scheibenfolie vorne.
Alle eintragungen dergleichen sind UNGÜLTIG.
Doch, unter den Aspekten, die n!ce genannt hat, ist eine UBB als Einstiegsbeleuchtung eintragbar. Übrigens genauso wie eine Scheibentönung vorne, aber zu dem Thema habe ich hier schon in mind. 2 Threads was geschrieben.
ZitatOriginal von MW.Sec
Ich möchte dann am besten direkt die Namen der Dipl. Ing.´s haben, dann können die schon mal Umziehen. Das kostet denjenigen mittlerweile ne Versetzungund eine Abmahnung, bei Wiederholung sogar die Kündigung.
Das wird sich im moment keiner Leisten.Der Name von dem Prüfer bringt dir garnichts, wie auch schon öfter hier geschrieben, ist der Fahrzeughalter für das Fahrzeug verantwortlich. Soll heissen, der TüV darf ein bestimmtes Teil eintragen, wenn es aber illegal ist, ist der Halter der Dumme. Bestes Beispiel ist wohl Fahrwerk vs. 500 mm Scheinwerferunterkante
-
-
#9 Zum Thema Brabus!
Das System ist etwas anderes!
Mit diesem Prüfer arbeiten wir auch zusammen, da Arbeitet der Chef vom Tüv RW selber noch(zumindest Zeitweise)!zum Thema UBB
LesenMehr braucht man nicht zu sagen oder??
Und eine Einstiegsbeleuchtung ist auch nicht rund um das Auto, sondern darf nur den Bereich der entsprechenden Tür ausleuchten.
Wenn hier doch die Beiträge stehen, Frage ich mich, warum auch hier in dem Forum, die Suche auch nicht benutzt wird, sondern immer weiter fleißig Thread-Leichen produziert werden.
Original Text TüvRW
ZitatHinweis zur Unterboden- bzw. Unterflurbeleuchtung
In der StVZO (§ 49a Abs.1) ist festgelegt, dass an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern nur die vorgeschriebenen und zulässigen lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein dürfen.
Mit dem Thema der Unterbodenbeleuchtung haben sich Fachgremien beschäftigt und sich u.a. wie folgt geäußert:
* die Unterflurbeleuchtung verändert das Signalbild des Fahrzeugs
* die Unterflurbeleuchtung erzeugt unnötige Aufmerksamkeit und kann andere Verkehrsteilnehmer irritieren
* bei nasser Straße könnte es zu einer direkten Reflektion des Lichtes kommen, sodass durch den direkt reflektierenden Anteil andere Verkehrsteilnehmer mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt werden können
* das von der Unterflurbeleuchtung erzeugte Licht hat eine unbestimmte und nicht definierte Signalwirkung und wirkt deshalb verwirrendBegutachtungen im Rahmen von § 19 (2) StVZO bzw. Änderungsabnahmen nach § 19 (3) StVZO können demnach nicht positiv abgeschlossen werden; diese Aussage trifft auch für Fahrzeuge mit ausgeschalteter Zündung zu.
-
-
-
Hey,
dir scheint die Diskussion zu gefallen, aber du bist nicht angemeldet.
Wenn du ein kostenloses Konto eröffnest merken wir uns deinen Lesefortschritt und bringen dich dorthin zurück. Zudem können wir dich per E-Mail über neue Beiträge informieren. Dadurch verpasst du nichts mehr.
Jetzt anmelden!