Seh ich das Richtig, das es keine Probleme geben dürfte wenn ich schon einen KLR drinn habe, und dann die RAM eintragen lassen will, oder macht das keinen unterschied ob erst RAM und dann KLR?
Und wie siehts aus mit der LX90 Nockenwelle, die hat ja auch TÜV, lässt man die dann auch eintragen, oder sollte man das besser sein lassen(wegen euro2).
Was steht denn genau im RAM-Gutachten drin? Steht da ausdrücklich "nur für Euro1", oder muss da der Prüfer selbst drauf kommen das die ja eigentlich nur für Euro1 geprüft ist??
Gruß
Steffen