Einzelabnahmen

  • #1

    Hi, ich wollte mal fragen ob jemand was darüber weiß?
    Und zwar habe ich heute gehört das Eintragungen nach Paragraf 21 ab 2010 nicht mehr möglich sind? Sprich Einzelabnahmen! Naja geht zwar noch ne weile bis dort hin aber, würde mich mal interresieren ?(

    NICHTS ALS STAUB UND SCHATTEN

  • #2

    Die Abnahmen, die du ansprichst, sind nicht Eintragungen nach §21 StVZO, da diese nur die Vollabnahme an Fahrzeugen beschreiben (z.B. ein Fahrzeug aus einem anderen Staat in Deutschland zuzulassen). Du meinst die Eintragungen nach §19 Abs.2, also Briefeintragungen, wie die Abnahmen von diversen Fahrzeugteilen. Das, was du gehört hast, würde ja bedeuten, dass sämtliche Umbauten, wie z.B. Umrüstungen Pkw in Lkw, Briefeintragungen von vielen Fahrzeugteilen, Abweichungen von Teilegutachten keine Abnahme erfahren würden. Fast der gesamte Eintragungskomplex würde darunter fallen, was überhaupt nicht moglich ist. Diese Option wird es langfristig weiter geben.

    Ich hoffe inständigst, dass dieses Lebenswerk


    den Ansprüchen dieses Kadett D


    in vollstem Maße Rechnung trägt.


    WWW.DER-GRAUE.COM

  • #3

    Wie... man kann ab 2010 keine Fahrzeuge aus den USA importieren und dann zulassen lassen? Auch nicht einmal aus der Schweiz? Was soll das dann blos bewirken...

    Zitat: "Blöde Fragen gibt es nicht, Dumme Antworten schon eher, die Helfen dann auch nicht weiter."


    Mein Alltagsauto, ein Laguna 2 Ph1 Bj 2002, das Schrauberfreundlichste Fahrzeug schlechthin...

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