Also, ich hatte ja meinen Kadett in der Schweiz gekauft und auf 'nem Anhänger ausgeführt. Die Berechnung für die Unbedenklichkeitsbescheinigung wurde folgendermaßen getätigt:
Auf den Rechnungsbetrag werden 10% Zoll aufgerechnet. Anschließend wurde diese Gesamtsumme nochmals mit 19% versteuert.
Beispiel:
Warenwert: 400,- Euro
+ 10% Zoll (40,-): 440,- Euro
+ 19% EUST (83,60): 523,60 Euro
Macht also Abgaben in Höhe von 123,60 an unseren Staat.
So wurde jedenfalls bei der Einfuhr eines Gebrauchtwagens gerechnet. Müsste aber eigentlich auch bei Ersatzteilen so sein.