Es steht nunmal so in der STVO,dass die Beleuchtung in Fahrtrichtung weiß sein muß und entgegen der Fahrrichtung rot. Deshalb ist der Rückfahrscheinwerfer auch weiß,nicht damit man was sieht beim Rückwärts fahren,sondern weils dann die Fahrrichtung ist.
Die Warnsignale müssen gelb sein,daher Blinker gelb und früher war das Bremslicht auch gelb,aber ein rotes Licht bewirkt mehr Aufmerksamkeit,als ein gelbes und daher sind die Bremslichter heutzutage rot.
Bei anderen Beleuchtungsanlagen,wie neon Röhren und was es da noch alles gibt,gilt der Grundsatz: Man darf alles,man darf sich nur nicht erwischen lassen!