unzulässige Beleuchtung

  • #1

    Wie ist es, wenn man z.B. farbige Standlichter, Unterbodenbeleuchtung etc. über ein Relais laufen lässt - sprich der ganze Kram nur geht wenn die Zündung aus ist?
    Oder muss der Schalter dann trotzdem während der Fahrt unzugänglich sein (Motorraum/Kofferraum)?


    Denn mit ausgeschalteter Zündung bewege ich mich ja nicht im Straßenverkehr?


    THX

    Kadett Tiffany, ein Wagen der seinesgleichen sucht. ^^
    Ein absoluter Höhepunkt von Schönheit und Exclusivität.

  • #2

    Soweit mir bekannt ist macht der Tüv das nur mit, wenn der Schalter nicht zugänglich ist, und nur erreicht werden kann, wenn das Fahrzeug steht.


    Andere Frage ist eben auch, was ist, wenn man diese Relais und schalter mit der Handbremse verbindet.

    :D Zurück in die Jugend: :D
    :D 125er for the win. :D

  • #3

    Denke mal das denen das mit der Handbremse garnicht imponiert :D Weil die könntest du ja so einstellen das die auf dem ersten Zahn noch nicht zieht.


    Ich sage mal rein Theoretisch Können sie nichts sagen wenn das ganze nur bei Zündung aus geht und der schalter während der Fahrt unerreichbar ist. Das der Schalter nicht zu erreichen ist wirst du auf jeden fal brauchen, weil auch die wissen das es Doppelschalter oder so nette spielereien gibt :D


    Greetz Cossie

  • #4

    ...wie wärs ma mit ner nachfrage beim tüv???


    is halt immer so ne sache,denn beim benz etc. gibts eine "pfützenfinder" (oder wie auch immer das heisst)-beleuchtung!!!


    also warum sollte das beim kadett verboten sein ???


    beim bmw leuchten die türgriffe z.b. oder ne beleuchtung unter den spiegeln.........

  • #5

    naj ich sag mal so , eigentlich dürfte es denen doch egal aein
    wo sich der schalter befindet , wie *Fox* schon sagte , doppelschalter
    lassen den zugriff während der fahrt ja eh zu .... und die wissen
    ja auch , das dieses u jederzeit umgangen wird sobald keiner mehr hinschaut
    doch das provuzieren während der fahrt (gegenüber den grünen) kann ich nicht
    wirklich nachvollziehen
    einigen scheinen es ja wirklich darauf anzulegen , sich strafen einzuhandeln


    doch jeder sollte wissen was er tut


    ich verbastel bieber meine lämpchen im innenraum


    greez C.W.

  • #7

    Jetzt mal langsam,man darf diese Beleuchtung zu Showzwecken anbauen,wenn man es so anschließt,dass sie nur funktioniert,wenn die Zündung aus ist. Für diese Schaltung braucht man aber keinen Schalter,mehr gesagt,der Schalter,der die Lichter einschaltet,hat keine Wirkung,wenn die Zündung an ist,und den Schalter kannst Du Dir hinmachen,wo Du willst,hauptsache er behindert keine Sicherheits relevanten Einrichtungen und er ist nicht im Sichtfeld des Fahrers.


    Ein Bekannter von mir hat an seinem Corsa rechts und links unterm Schweller ne blaue Röhre,die über den Türkontaktschalter geschaltet werden,der hat die Dinger beim Tüv als Ausstiegshilfen eingetragen.Als Auflage steht im Fahrzeugschein,dass sie nur bei geöffneter Tür leuchten dürfen.

    Kadett D Kombi: Geschenkt
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    Die dummen Gesichter der Andern: UNBEZAHLBAR!

  • #8

    Ich habe mal beim TÜV angefragt wie es zu diesem Thema aussieht!


    Antwort: An einem Fahrzeug dürfen nur die zugelassenen Beleuchtungseinrichtungen angebaut werden.


    Na vielen Dank.


    Kann mir jem. ne MailAddy geben wo man eine vernünftige Antwort bekommt?

    Kadett Tiffany, ein Wagen der seinesgleichen sucht. ^^
    Ein absoluter Höhepunkt von Schönheit und Exclusivität.

  • #9

    Ganz einfach:
    Alles was am Fahrzeug verbaut ist muss zulässig sein im Sinne der StVZO und es muss funktionieren.
    Das heisst irgendwelche bunten funzeln sind nicht zugelassen egal ob man sie während der Fahrt betätigen kann oder nicht.
    Desweiteren ist ein nach allen Seiten hin offenes Licht nicht zulässig

  • #10

    Was willst du denn hören ?


    Der TÜV hat genau richtig geantwortet: Nur zugelassene Beleuchtungseinrichtungen darfst du am Fahrzeug verwenden.


    War schon immer so und wird auch immer so sein.


    Alles andere musst du versuchen mit einem TÜVer zu einer Ausnahme in die Fahrzeugpapiere zu bekommen oder es einfach anbauen und hoffen, dass dir damit keiner ein Ticket verpasst.


    Ich hatte am Kadett auch eine Neonröhre vorne unterhalb des Grills. Diese war auch im Fahrzeug einschaltbar. Dennoch hat sie nie jemand gesehen, es sei denn, der Wagen stand auf einem Treffen und es war dunkel. Die Standlichtkappen wurden auch passend am Freitagabend am Fahrzeug angebracht und am Sonntagmorgen wieder entfernt.


    Für soetwas wie eine Unterbodenbeleuchtung gibt es Möglichkeiten der Eintragung. Welche, da musst du mal selber nachdenken... :) Farbiges Standlicht wirst du so nie genehmigt bekommen, es sei denn, du kannst normales weisses Standlicht vorweisen. Dann brauchst du dir aber auch um das farbige keine Gedanken machen, denn das wird keiner sehen. Weisses Standlicht hingegen ist wieder vorgeschrieben, darfst du also nicht einfach so austauschen.


    Über Sinn und Unsinn von diesen Farbdingern reden wir lieber nicht :)


    Gruß
    Chris

    Fun is not a straight line !


    Mein Blog / Meine Fotos: ckworks.de

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