vers eindtufung 2l16v

  • #1

    Servus,


    hab jetzt ein angebit von meiner versciherung bekommen (ist die Huk)


    also die wollen mich bei der typenklasse 22 einstufen


    soll ich das annehmen?


    das währe bei sfk 2
    1200€ im jahr haftpflicht


    wie siehts bei euch aus?


    mfg

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  • #2

    Also 1200€ find ich ganz schön heftig. Das ist ja das dopplte von dem was ich für mein 1.6er damals bezahlt habe.
    Mach doch einfach mal so ein Preisvergleich, bei ebay gibts doch irgendsoein Vergleichsteil. Die suchen dann die billigsten Versicherungen raus. Oder einfach mal bei verschiedenen Versicherungen online ausrechnen lassen, das gibts doch schon bei vielen. HUK24.de sind auch immer nochmal billiger als HUK.


    Erstmal in Ruhe vergleichen und dann Vertrag unterschreiben...und vor allem net von so nem Sch... Versicherungsvertreter voll labern lassen :rolleyes: Wegen so nem Idiot hab ich die Vers. auch gewechselt und irgendwie bezahl ich jetzt mehr wie bei meiner alten X( , obwohl der mir irgendwas auf seim PC vorgerechnet hat das er 100€ billiger ist.

  • #3

    Warum Typenklasse 22 beim C20xe? Ich habe bei dem Typenklasse 24 und die Typenklassen sin doch bei allen Versicherungen die selben.


    Bin übrigens auch bei der Huk24. Ist auf jeden Fall eine der günstigsten Versicherungen.

  • #4

    also


    das war ein angebot für mich


    weil ich halt geasgt habe das ich jetzt eine 2l16v cabrio habe


    wollte nur wissen wo der 1,6er ist und der 2l16v


    mfg

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  • #5

    Kadettcabrio,


    die Einstufungin die Typenklasse 22 oder sogar höher ist Unsinn! Lass dich nicht durch den Vertreter verunsichern!!


    Die Einstufung der Haftpflichtversicherung richtet sich immer nach der Typschlüsselnummer, welche bei der Erstzulassung mit dem Fahrzeugbrief vergeben wurde. Diese hat sich durch den Motorumbau ja auch nicht verändert, somit muss die Versicherung also die Typklasse 19 wie beim 1.6er mit 55kw beibehalten.


    Also 19 und nicht 22!!


    Ach übrigens: Dieses stelle ich nicht nur so in den Raum, denn ich habe tagtäglich beruflich damit zu tun.


    Gruß Stefan

  • #6

    ja so ein sch...


    jetzt hab ich die doppelkarte und will am montag zum tüv


    was mach ich da jetzt am besten damit das immernoch so geht?


    mfg

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  • #7

    Kadettcabrio


    Du kannst den Wagen ruhig mit der Doppelkarte zulassen, denn die sagt ja nur aus, dass die Gesellschaft im Falle eines Schadens die Haftung übernimmt.


    Alles weitere lässt sich auch noch im Nachhinein regeln. Außerdem hast du ja noch immer ein Rücktrittsrecht, von dem du Gebrauch machen kannst wenn man dein Auto falsch einstufen will.


    Falls du noch weiteres wissen möchtest, kann ich dir gern helfen.


    Gruß Stefan

  • #8

    gerne doch


    ich hab von meiner vers. gehört das ich mit meinem cabrio von neuhof nach nürnberg fahren darf stimmt das?


    wenn ich meine alten nummernschilder nehme (aber da mein auto schon 18m abgrmeldet ist gehören mir die nummernschilder nimmer)


    darf ich 35km ohne zulassung fahren?


    mfg

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  • #9

    du darfst mit der komplett ausgefüllten Doppelkarte den direkten Weg zur Zulassungsstelle fahren und nichts anderes! Wenn die Tüvstelle auf dem selben Gelände ist, ist das okay. Ansonsten gibt es keine Ausnahmen und es würde sich um Fahren ohne Versicherungsschutz handeln. Das bedeutet im schlimmsten Fall sogar Entzug der Fahrerlaubnis.


    Somit wäre nur Kurzzeitkennzeichen oder Rote Nummer rechtens.


    Stefan

  • #10

    Das hätte ich aber gernemal schriftliche,daß die Berechnung der Versicherungsbeiträge sich nur nach der Schlüsselnr. richtet!!!
    Mein Umbau im Corsa(C20XE) wurde damit belohnt,daß ich 110€ im Monat nur Haftpflicht zahlen darf und das bei SF6.
    Aber Momentan bezahl ich ja eh nichts,weil der Motor eh platt ist!

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