
Bremsen fest???
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#15 Irrtum, wenn das gezogene Fahrzeug nicht fahrbereit ist, muß der "Fahrer" im zu schleppeneden Fahrzeug KEINE Fahrerlaubnis haben, das KFZ muß noch nicht mal angemeldet sein. Der Fahrer des Zugfahrzeugs benötigt eine Fahrerlaubnis des Fahrzeugs welches zieht.
Ist das Fahrzeug welches gezogen werden muß jedoch fahrbereit, also Motor läuft, bremsen klappen, muß das KFZ angemeldet sein, der "Fahrer" im gezogenen Fahrzeug benötigt Führerschein Klasse 3 bzw B. Der Fahrer des Zugfahrzeugs benötigt Klasse 2. Was er nach neuer Klasse benötigt weiß ich nicht
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#19 ZitatOriginal von BJ Hunnicutt
GSi-FanIrrtum, wenn das gezogene Fahrzeug nicht fahrbereit ist, muß der "Fahrer" im zu schleppeneden Fahrzeug KEINE Fahrerlaubnis haben, das KFZ muß noch nicht mal angemeldet sein. Der Fahrer des Zugfahrzeugs benötigt eine Fahrerlaubnis des Fahrzeugs welches zieht.
Ist das Fahrzeug welches gezogen werden muß jedoch fahrbereit, also Motor läuft, bremsen klappen, muß das KFZ angemeldet sein, der "Fahrer" im gezogenen Fahrzeug benötigt Führerschein Klasse 3 bzw B. Der Fahrer des Zugfahrzeugs benötigt Klasse 2. Was er nach neuer Klasse benötigt weiß ich nicht
Das meine ich ja damit, das Auto wird ja nicht abgeschleppt weil Panne oder so ( ist ja nicht mal angemeldet) folglich muss es GESCHLEPPT werden und da braucht der Vorne drin den LKW Lappen.
Das wollte ich damit sagen, nur mal so nebenbei =)
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