GFK Haube eintragen?

  • #1

    Hallo leuts,....


    habe mir heut ne GFK Haube bestellt oder besser gesagt in auftrag gegeben...


    wie is das mit dem eintragen?
    der hersteller meint er hät da adressen zum eintragen...


    und von mattig und rieger gibts schkliesslich auch gfk teile wie haube und kotflügel oder...



    gruß ray

  • #2

    Hi also meine (siehe Bild)


    hatte von mattig ein gutachten
    welches auch angefragt werden
    kann bei mattig für 30 euro


    aber wo hast du die machen lassen ?
    dein hersteller muss doch ein gutachten oder ähnliches haben !?


    sonst kannst die ja net fahren


  • #3

    Wenns kein Teilegutachten gibt bleibt nur die Einzelabnahme §§19(2),21 StVZO. Das der Hersteller so ein paar Adressen kennt, klingt erstmal nicht so, als wenn irgendwelche Gutachten dafür gäbe..

  • #4

    dann lass ne einzelabnahme machen kostet normal
    um die 45-50 euro


    aber es passt dann !

  • #5

    Worauf du unbedingt achten musst ist das du eine Art ABE bekommst. Ein wisch in dem steht das dein Hersteller ausschließlich splitterfreies Material verwendet.
    Ich habe mir eine GFK Stoßstange anfertigen lassen. Die passt auch NUR an meinen Kadett. Das mit dem Wisch ist bei mir auch schon so lange her das ich garnicht mehr alle auflagen nennen kann. Der Betrieb muss jedenfalls dafür zertifiziert sein, also eine Genehmigung besitzen. Hatte mich da damals genaustens informiert. aber zum Teil alles vergessen. Jedenfalls wenn du die selber herstellen würdest, dann müsstest du die 3mal anfertigen da sämtliche Tests gemacht werden würden da dann splittertests usw gemacht werden müssten. Würde dann auch noch was mit 600€ bei Dekra kosten...
    Ich kann dir aber mal meinen Wisch posten wie der so ausschaut. dann aber bitte hier ausdrücklich drauf hinweisen!!


    Was zahlst du, wenn ich fragen darf? Mit meiner sonderangefertigten Stoßstange die eigentlich keinem auffällt, war ich mit 700€ dabei... Incl kostenlosem anliefern samt Kadett.


    EDIT: wenn der Wisch fehlt klappt die Einzelabnahme nicht.


    "der Hersteller meint, er hätt Adressen zum Eintragen..." Meiner Meinung solltest das Angebot anschauen. Denn diese Adressen scheinen deinen Hersteller zu kennen und vertrauen den und machen eine Eintragung einfacher...

    Zitat: "Blöde Fragen gibt es nicht, Dumme Antworten schon eher, die Helfen dann auch nicht weiter."


    Mein Alltagsauto, ein Laguna 2 Ph1 Bj 2002, das Schrauberfreundlichste Fahrzeug schlechthin...

    2 Mal editiert, zuletzt von Martininii ()

  • #6

    moin


    Bei meinem Frontansatz war es so daß die ein Materialgutachten, eine Bestätigung daß es für den Kadett ist und eine Anbauanleitung haben wollten um eine Einzelabnahme machen zu können.


    Gruß mue

    keine ahnung ich wars nich!!!!!!!!!!!!! :wink:


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  • #7

    Gem. Beschluss des KBA aus dem Jahre 2004 sollten amtlich anerkannte Sachverständige sog. Materialgutachten oder Stufengutachten nicht mehr für Einzelabnahmen gem. §19(2) StVZO zu Grunde legen, da in der Regel lediglich die Materialbeschaffenheit (Splitter/Flammverhalten) bescheinigt wird, nicht jedoch die in vielen Fällen erforderliche Luftleitprüfung.


    Das ist dann auch nicht "so ne Art ABE", sondern rein formal rechtlich gesehen gar nix.


    Frag genau, um welche Art Abnahme es sich hier handeln soll! ;) Du ersparst dir unter Umständen viel Ärger und Kohle.

    Einmal editiert, zuletzt von vitaminE ()

  • #8

    VitaminE


    Was heisst das jetzt ganz genau? Bitte schritt für schritt Erklärung.


    Ich fang mal an: Der Dekra Sachverständige steht vor dem Auto, ich drücke ihm das Materialgutachten in die Hand und will Tüv haben....


    (jetzt bitte Du)

    Zitat: "Blöde Fragen gibt es nicht, Dumme Antworten schon eher, die Helfen dann auch nicht weiter."


    Mein Alltagsauto, ein Laguna 2 Ph1 Bj 2002, das Schrauberfreundlichste Fahrzeug schlechthin...

  • #9

    Die Dekra ist in den alten Bundesländern nur für Änderungsabnahmen auf Grundlage von Teilegutachten gem. §19(3) StVZO befugt, Abnahmen durchzuführen. Für Einzelabnahmen wie die z.b. eine GFK Haube ohne Teilegutachten wäre der Tüv (Nord etc.) zuständig.
    Der Dekra Sachverständige würde dich somit mit dem Materialgutachen nach Hause schicken, da dies kein Teilegutachten im rechtlichen Sinne ist.


    In den neuen Bundesländern darf die Dekra solche Abnahmen durchführen. Warum das so ist, lassen wir hier mal außen vor.


    Nun fährst du (alt Bundesländer) zum Tüv und legst ihm das Materialgutachten vor. Gem. Beschluss sollen diese Materialgutachten nicht mehr für Einzelabnahmen gem. §19(2) StVZO herangezogen werden, da die Gutachten formal rechtlich keine Prüfgrundlage darstellen, da erforderliche Prüfungen wie z.b. (nur Beispielhaft) das Verhalten der Fahrzeugteile bei Höchstgeschwindigkeit nicht geprüft wurden. So etwas würdest du in einem Teilegutachten finden. Was dieses beinhaltet, geht aus gesonderen Richtlinien hervor.
    Somit müsste der aa Sachverständige sofern er dazu bereit ist und die technischen Möglichkeiten bestehen, die noch ausstehenden Prüfungen durchführen. Dies ist jedoch regelmäßig mit einem nicht verhältnissmäßigem Kostenaufwand verbunden.
    Das es trotz allem Sachverständige gibt, die solche Fahrzeugteile trotzdem ohne größeren Aufwand positiv begutachten, ist allgemein bekannt. Nicht umsonst wird der o.g. Hersteller der Hauben "geeignete Stellen" zur Eintragen benennen können.
    Das Thema ist sehr komplex und nicht einfach in ein paar Zeilen zu pressen. ;)
    Ich hoffe, die Ausführungen sind nachvollziehbar?

  • #10

    Ok ich dachte schon... Denn bei mir hat das die Dekra gemacht. Weil ich ein Ossi bin :D
    ...hatte ich schiss und Bauchweh als ich zum EIntragen gegangen bin... :P

    Zitat: "Blöde Fragen gibt es nicht, Dumme Antworten schon eher, die Helfen dann auch nicht weiter."


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