in den neuen Bundesländern darf NUR die Dekra EInzelabnahmen machen. Der TÜV (nord, süd) GTÜ und was es da noch so alles gibt, nicht.
Schon bisschen merkwürdig alles.
Die Einzelabnahme bei uns (neue Bundesländer) kommt nur in Frage wenn du kein Teilegutachten hast.
Nochmal als Überblick:
ABE = Eintragungsfrei (kann aber muss nich eingetragen werden, Gültigkeit unter bestimmten Auflagen, ABE muss mitgeführt werden)
Teilegutachten (Teilabnahmen)= gemäß § 19 Abs. 3 StVZO: Eintragung in Fahrzeugschein notwendig und abnahme bei Dekra, TÜV etc. (egal wo), Auflagen beachten
Einzelabnahme = Begutachtungen gemäß § 21 i.V.m. § 19 (2) StVZO:
NUR bei der Dekra (osten), Festigkeitsgutachten, Materialgutachten , Vergleichsgutachten etc. muss vorhanden sein, ggf. Kopie einer Eintragung bei einem anderem Fahrzeug.
Das ganze ist aber nicht mehr so einfach wie früher, wie schon oben beschrieben wird vieles mit Material oder Festigkeitsgutachten generell nicht mehr eingetragen.
Wenn man viele Dinge einzutragen hat, ist es am besten eine Kombieintragung nach §21 machen zu lassen.