kennt sich hier jemand mit "vereinsrecht" aus?

  • #1

    so eins vorweg: wir sind kein e.v. sondern (wie soviele clubs) eine reine "aufklebervereinigung" (das gibt es als rechtsverb. status, soweit ich informiert bin..)
    jetzt folgendes problem:
    haben wir irgendeine handhabe, wenn ein ausgeschlossenes mitglied sich weigert, seinen scheibenaufkleber zu entfernen?
    eigentlich ist das ja pipifax, denn das ist ja nur kostenlose werbung *gg* nur ist es leider so, das der club nicht mit dieser person in verbindun gebracht werden möchte (fällt sehr negativ auf, prellt ständig leute um nicht unerhebliche beträge, lügt etc.) und nun droht uns die person noch mir negativer propaganda bei neuen mitgliedern anderen clubs etc.
    mir schwebte da vor, auf unserer startseite der webpage ein statement auszubringen mit einem foto des fahrzeugs, dem amtl. kennzeichen und einem hinweis "das team-xtreme distanziert sich von jeglichen äußerungen und taten dieser person" o.ä.


    darf man das?

  • #2

    Moin,
    das ist ja ärgerlich mit dieser Type.


    Zu deiner Frage, ob man das darf:


    Fangen wir hier mal mit dem Art. 5 Abs. 1 Grundgesetz an:
    "Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten... Eine Zensur findet nicht statt."
    Abs.2:
    "Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allg. Gesetze, ... und in dem Recht der persönlichen Ehre."


    Im Klartext: Du darfst alles sagen, schreiben und aufmalen, was nicht gegen die Gesetze verstößt und nicht gegen die persönliche Ehre eines anderen gerichtet ist.
    Dass heißt, dass du zwar alles über diesen Typen behaupten darfst, jedoch muss das NACHWEISLICH wahr sein (z.B. durch Gerichtsbeschlüsse usw.)
    Ist es jedoch nicht wahr, was du behauptest, dann gehts im Strafgesetzbuch § 186 weiter:


    "Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, ... wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften ... begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."


    Zu der Geschichte mit dem Aufkleber:
    Erst mal ist das Eigentumsverhältnis des Aufklebers zu klären:
    Wer hat den Aufkleber bezahlt? Hat er ihn bezahlt? Dann wird da wohl wenig zu machen sein.
    Wenn er ihn geschenkt bekommen hat von euch, dann könnt ihr u.U. auf die Rückgabe dieses Aufklebers bestehen, WENN:


    - ihr die Schenkung mit der Auflage gemacht habt, bei Vereinsaustritt den Aufkleber zu entfernen (§ 525 BGB)


    - ihr euch auf groben Undank beruft.
    Hierzu sagt § 530 BGB:
    "Eine Schenkung kann widerrufen werden, wenn sich der Beschenkte durch eine schwere Verfehlung gegen den Schenker oder einen nahen Angehörigen des Schenkers groben Undankes schuldig macht."


    § 531: "Der Widerruf erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Beschenkten."




    Also! Viel Spaß noch mit der Sache! Und halte uns mal auf dem laufenden!


    Gruß, Nico

  • #3

    aaah! danke für die schnelle und umfassende antwort! also, den aufkleber kaufen bei uns immer noch die mitglieder selbst.. aber es geht ja nicht mal so um das entfernen (das ist eher eine ehrensache..) als eben um das verbreiten von unwahrheiten bzw. das im eigennutz verdrehte oder überdtriebene darstellen aus dem zusammenhang gerissener tatsachen "bei denen wird man ja wegen xxx gleich rausgeschmissen..." usw.
    also sind wir mit der o.g. idee auf der website wohl auf der sicheren seite? dichten der person ja nix an, distanzieren uns nur öffentlich von ihr und allem, was sie so von sich gibt!!

  • #4

    Also wenn ihr nur BEWIESENE Tatsachen wiedergebt, dann seit ihr auf der sicheren Seite.


    Wenn dieser Typ allerdings weitermacht und Unwahrheiten erzählt (was auch wiederum bewiesen werden muss) solltet ihr euch überlegen, ob ihr den Kerl nicht gleich mal anzeigen wollt.
    Ne Drohung damit wirkt auch schon oft Wunder :D

  • #5

    hmm. wir wollen ja garnichts bestimmtes wiedergeben.. uns nur ganz pauschal distanzieren! da muß man doch nix beweisen für, oder? naja, wegen anzeige.. besagte person hat schon anzeigen wegen diverser dinge bekommen.. interessiert die leider wenig bislang... in einem konkreten fall geht es um immerhin noch 125,- ocken...

  • #6

    Hehehe 125 Euro?
    Wenn mir jemand das Geld schulden würde, würde ich gar nicht erst drohen... Ich sag mal so, ich bin von der Statur nicht gerade ein Handtuch... Vielleicht krieg ich allein deswegen schon immer schön mein Geld zurück :D


    Nene aber distanzieren ist ok.

  • #7

    ja, versteh.. :D naja das geld ist nicht bei mir sondern bei einem anderen mitglied offen... anzeige ist schon erfolgt...

  • #8

    GTE Nico


    Es kämpft nun mal nicht jeder in unserer Gewichtsklasse, stimmts?


    höhöhö


    @malSehn


    machen kannst du da nicht viel, kannst nur an das gewissen der bestimmten person appelieren.



    greetz slow

    Unternehmen verstehen sich gut darin, einen Mitarbeiter so schnell über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet!
    [blink]http://www.greens-area.de.vu[/blink]

  • #9

    hmmm.. auf sowas lass ich mich nicht runter.
    kann natürlich nicht garantieren, das nich einer meiner jungs sowas macht :D
    hab schon überlegt, ob es nicht ne folie gibt, die noch stärker haftet als die aufkleberfolie.. dann könnte man die drüberpappen... und betroffenes mitglied (übr. ohne glied *g*) wäre gezwungen, sich den aufkleber quasi selbst runterzureißen :rolleyes: na und wir haben dann nix beschädigt oder entfernt... :P

  • #10

    Tja, das wäre dann aber trotzdem Sachbeschädigung. Sonst könnten die Chaoten, die mit ner Spraydose alles mögliche beschmieren, ja auch straffrei davonkommen...

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