Blaue Innenbeleuchtung mit tür kontakt geschaltet okay?

  • #1

    Hy leute,


    man hörts ja immer öffter mit den blauen leutchen und der gleichen und das gott und die welt stillgelegt wird wenn was ned passt. Was ich mal fragen wollte, wie is das wenn man im fußraum blaue beleuchtung hat, die nur mit der innenbeleuchtung also wenn die türen auf gehen an geht. Is ja normal erlaubt oder? Bei den neuen autos is ja auch immer eine halbe schlossbeleuchtung a wenn die türen auf gehen siehe Vectra B.
    Ach ja und nochwas, wie is das wenn man die "Unterbodenbeleuchtung" einfach an die tür kontakten dran anschließt, also einstiegsleuchten. Is das dann auch erlaubt oder ned? Denn ich raff das echt nichtmehr von den tüv prüfern bekommt an auch immer was anderes gesagt. Hoffe Ihr könnt mir helfen.


    also dann schönes wochenende noch bis dann



    Gruß


    Dennis

  • #2

    Servus,


    also unterbodenbeleuchtung ist immer untersagt!
    Ich hab mich da jetzt bei mehreren Tüvstellen erkundigt
    und sogar bei der Polizei.
    Im innenraum wird das glaube ich nicht so ernst genommen (siehe LKW´s!)


    mfg

    Zum Cabrio

    [GLOW=#87CEEB]16vcabrio[/GLOW] - anhalten zwecklos alles Eingetragen

  • #3

    Alles klar,


    dann mach ich mir mal da ned so n kopf drum.


    DAnke ;)



    Gruß


    Dennis

  • #4

    Hier die TÜV Richtlinien für Bunte Beleuchtung und UBB :
    Bunte beleuchtung am und im Auto : Beleuchtete Firmenschilder
    Unzulässige Begrenzungs-/Umrissleuchten und/oder Scheinwerfer mit farbigem Licht
    Gelbe Leuchten/Rückstrahler, nach vorne wirkend
    Beleuchtete "Michelin-Männchen" o.ä.
    Unzulässig sind aber auch alle im Führerhaus innen angebrachte Beleuchtungseinrichtungen mit Außenwirkung, wie z.B.:


    Namensschilder/Symbole mit (umlaufenden) Licht
    Punktstrahler mit blauem oder andersfarbigem Licht


    Unterbodenbeleuchtung : Begutachtungen im Rahmen von § 19 (2) StVZO bzw. Änderungsabnahmen nach § 19 (3) StVZO können demnach nicht positiv abgeschlossen werden; diese Aussage trifft auch für Fahrzeuge mit ausgeschalteter Zündung zu.

  • #5

    Um unnötigen Fragen bezüglich der Legalität und der Eintragungschancen für Unterflurbeleuchtung vorzubeugen, hier mal ein Zitat aus einer Ankündigung der Dekra:



    http://www.dekra.de/dekra/cont…7&_language=de&nodeid=434


    Ich hoffe, damit sind alle Unklarheiten beseitigt.
    Gruß, Dragon

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