2008 konnte ich meine gesondert angefertiget Stoßstange, mit Materialteilegutachten noch bei der Dekra eintragen, lassen. 2009 soll ja viel neues dazu gekommen sein. Kann mir jemand sagen was genau? Was müsste man jetzt alles haben, damit ich diese Stoßstange nochmal eingetragen bekommen könnte?
Einzelabnahme 2009, was ist neu?
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#2 Mir ist nichts derweil bekannt. Frag einfach mal bei dem Dekra Stützpunkt nach, wo du die andere hast begutachten lassen. Generell stellt sich die Eintragung auf Grundlage von Materialgutachten in letzter Zeit zunehmends schwerer dar, da die Prüforganisationen angewiesen sind, diese nicht mehr als Begutachtungsgrundlage heranzuziehen. Häufig fehlen hier neben der Materialprobe erforderliche Luftleitprüfungen.
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#4 ohoh! Vorsicht!
Die Plakette werden dir die freundlichen Herren in Grün schon entfernen, wenn sie dich erwischen, aber nur wenn!
Problem beim GFK ist das Splittern oder Brechen. Wenn du jemanden anfährst und ihm mit splitternden Teilen eine Aterie aufreißt und er verblutet daran, wird sowas ganz schnell relevant werden. Solange es keiner merkt, isses wurst. Im Ernstfall riskierst du aber Zoff mit der Versicherung.
Das Anbauteil ist ohne Eintragung nicht abgenommen, d.h. kein amtlich anerkannter Sachverständiger hat sein okay bzgl. Festigkeit, Befestigung, Splittergefahr, scharfen Kanten usw. gegeben.
Das macht mir gerade Kopfzerbrechen.
Gruß Alex -
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#5 Mir ging es damals auch nur darum, das wenn ich zuhaus das betreffende Teil, wie z.B. einen Kotflügel, ran schraube, danach zum Tüv fahre um es eintragen zu lassen und er den Kotflügel nicht eintragen will, weil etwas nicht in ordnung ist, ob er dann die Plakette entfernen könnte, bzw mich zu einer zwingenden Nachuntersuchung verordnen könnte, weil ja momentan ein nicht zugelassenes Teil montiert ist, das wenn dann evtl vieleicht nur für Tüv-Zwecke vorrübergehend angebaut wurde.
Bei Alurädern ist ja offensichtlich das man sieht das was am Auto anders ist, man da auch eher "erwischt" werden kann, aber bei Anbauteilen die wie original aussehen, kann es eben sein das man nie erwischt wird und deswegen strenger vorgegangen wird. Deswegen auch mit meine Frage.
Du schreibst das es dir momentan Kopfzerbrechen macht... Wenn du am Ende, wenn du alles erreicht hast, nochmal detailiertes Featback geben könntest, was für welche Schwierigkeiten aufgetreten sind, dann wäre ich dir sehr dankbar! :wink:
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#6 Ein nachbau, auch wen er wie das Original aussieht, muss dennoch eingetragen werden. Weil es eine "Bauartbedingte" Änderung des Fahrzeuges ist.
Es ist egal, welcher Art eine angebaute Sache ist, wenn es nicht eingetragen ist, aber eigentlich eingetragen werden MUSS, kann Dir jeder Cop (sofern er es merkt) einen Termin zur "nachweisung versäumter Notwendigkeiten" (so nannte es der Cop, der mich wegen der MHV zum TÜV geschickt hat) verordnen. Sprich, entweder rückrüsten, dieses bei der Dienststelle nachweisen, oder eben zum TÜV, eintragen lassen, und dieses Vorweisen.
Bei nem Kotflügel gehts ja noch, aber bei krassen änderungen, bzw zu vielen einzelnen "Mängeln" kann Dir jeder Cop direkt das Auto stilllegen.
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