Verständnisproblem bei einer ABE!

  • #1

    Hallo liebe Kadettfreunde,


    ich habe ein kleines problem, ich möchte meinem Kadett zum 22Geburtstag (27.02) eine Spurnverbreiterung und 185er schenken... aber pssssssssttttt! er weis noch nix davon :P :D
    nun habe ich mir mal die ABE der Felgen durchgelesen und verstehe eine Stelle nicht, vll. könnt ihr mir ja erklären wie das gemeint ist!




    Verwendungsberreich:


    Hersteller: Daewoo
    Opel


    Spurenverbreiterung innerhalb von 2%


    Meine frage also: ich verstehe das so das ich max mal noch 2%breiter machen darf!, nur wovon werden die 2% gerechnet ?! von der achse? reifenbreite ?(


    lg und freundliche lichthupe aus Nordhessen!

  • #2

    den Satz kannst du dir schenken ;) Das gilt nur bei einer Eintragung nach §19. Wenn du aber Spurverbreiterungen zusätzlich mit drauf machst, wird es eh eine §21.


    http://www.My-Car.info

    alle Public-Race Termine

  • #4

    dann übersetz ich dir das mal :D


    Eintragung nach §19 heiß auf deutsch "einfache Eintragung"


    §21 währe ne einzelabnahme


    Wobei ich nicht genau weiß ob es richtig ist was mein vorredner da sagte für mich sieht das bisschen anders aus...


    Da in der ABE ja drin steht das eine Spurverbreiterung innerhalb der 2% zulässig währe würde eine eintragung nach §19 und ebenso nach §21 entfallen wenn er innerhalb der 2% liegt


    Wobei du ja eine Serienspurbreite hast und darauf beziehen sich meines erachtens die 2%


    um es dir zu vereinfachen wir gehen mal von einem Normalen kadett E aus also ausgenommen (16DA, 17D, E18NV, 18SE, 20NE, 20SEH, C20NE, 20XEJ , C20XE Motoren)


    Spurweite vorn = 1400mm
    Spurweite Hinten = 1406mm


    Währe also eine max verbreiterung vorne von 28mm und hinten von 28,12mm möglich um innerhalb der ABE damit fahren zu dürfen.


    Wobe die auflagen der Spurverbreiterung gesondert zu betrachten sind.


    So sieht das für mich aus lasse mich aber gerne eines besseren belehren.

    3 Mal editiert, zuletzt von Evil Kadett Replica ()

  • #5

    einfach zum TÜV fahren und der entscheidet dann, ob er nur eine §19 oder eine §21 macht. Ich hab noch nie einen die Spur messen sehen ;)


    Vorher sollte aber die Freigängigkeit der Reifen geprüft werden. einfach mal mit dem Hinterrad auf einen Ziegel fahren und gewichtiger setzt sich mal in den Kofferraum. Dann sollte man den Finger noch in den Radkasten bekommen, wenn nicht, nützt die beste ABE nix ;)


    @Evil Kadett Replica, es kann aber sein, das schon durch die Felgen (ET) und Reifen die 2% erreicht sind :P


    http://www.My-Car.info

    alle Public-Race Termine

    Einmal editiert, zuletzt von Andy601 ()

  • #6

    Wenn er aber ne ABE hat dann bräuchte er nicht zum tüv weil er weder eine §19 oder §21 braucht...da seine ABE schon auf §22 beruht.


    natürlich kann er zum tüv fahren und dort den Prüfer mal fragen wie es den genau aussieht...


    würde ich an deiner stelle auch machen.


    EDIT:
    @ Andy601
    das kann gut möglich sein ich habe ja extra bewust geschrieben eine verbreiterung und nicht das er da noch 28mm platten drauf hauen kann ;)


    zu den felgendeminsionen steht ja leider nichts drin

    3 Mal editiert, zuletzt von Evil Kadett Replica ()

  • #7

    in 99% aller Felgen-ABEs steht drin, das die Felgen noch nach §19 abgenommen werden müssen. Das Hauptkriterium ist meist die Freigängigkeit und Traglast der Reifen. ;)


    http://www.My-Car.info

    alle Public-Race Termine

  • #8

    Andi
    Der "ich lege einfach etwas unter einen Hinterreifen-Test"
    um die Freigängigkeit zu prüfen, ist beim Kadett nicht ganz
    korrekt. Beim Golf mag das klappen, beim Kadett mit Verbund-
    lenkerachse zieht es dann das Test-Rad oben nach innen,
    weil sich die ganze HA schief stellt. Richtig genommen
    müssten beide Räder gleichzeitig in den Radkasten gedrückt
    werden, ist halt nur schwer machbar, in jedem Fall ist auf
    diesen Test kein Verlass zu geben. TÜV-Test und Realität liegen
    hier auseinander, ich hab's selbst schon erlebt, frisch einge-
    tragende, schleifende Rad/Reifenkombination.


    Ist hier nicht ganz das Thema, wollt ich aber nochmal erwähnt
    wissen.. o) Und dass ich Spurplatten mittels ABE fahren darf,
    habe ich auch noch nie gehört.. ?!

    Suche (stand 12/2014):
    +++ Kadett-E Caravan Himmel
    +++ Kadett-E Caravan Frisco/Club-Spezial Schürzen (v+h)
    +++ TSW Imola 15" - 17" mit LK 4x100

    2 Mal editiert, zuletzt von tbone ()

  • Hey,

    dir scheint die Diskussion zu gefallen, aber du bist nicht angemeldet.

    Wenn du ein kostenloses Konto eröffnest merken wir uns deinen Lesefortschritt und bringen dich dorthin zurück. Zudem können wir dich per E-Mail über neue Beiträge informieren. Dadurch verpasst du nichts mehr.


    Jetzt anmelden!