
da stimmt was nicht...
-
-
-
-
-
-
#14 ZitatOriginal von CorsaTRfahrer
geht nur darum,dass der Wagen auch mit 5.Gang Getriebe ausgerüstet sein kann, es aber nicht in der KBA Nummer von Fahrzeug aufgeführt ist.Also wenn du eh schon beide Getriebe im Schein stehen hast, dann musst du nicht zum TüV. Kann ja praktisch auch keiner nachvolziehen ob das original drinne war oder nich.
Aber ich hab auch noch keinen TüV Prüfer gesehen der kontrolliert ob da nun ein 5-Gang oder 4-Gang Getriebe drinne ist. -
-
-
-
-
-
Hey,
dir scheint die Diskussion zu gefallen, aber du bist nicht angemeldet.
Wenn du ein kostenloses Konto eröffnest merken wir uns deinen Lesefortschritt und bringen dich dorthin zurück. Zudem können wir dich per E-Mail über neue Beiträge informieren. Dadurch verpasst du nichts mehr.
Jetzt anmelden!