Vollschalen bei 5 Türer eintragbar?
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#4 Also ich hab in meinem 5-trg. D-Kadett 2 Vollschalensitze drin.
Die sind nicht eingetragen und brauchen auch nicht eingetragen werden.Laut meines TÜV-Prüfers brauchen Vollschalensitze nicht eingetragen werden, wenn:
1. der Zugang zur hinteren Sitzbank gewährleistet ist (und das ist beim 5-Türer ja kein Problem ;-)))) und
2. die Rückenlehne verstellbar ist (ich weiß jetzt nicht genau den Wert, aber 20 Grad haut hin)
Trifft eine dieser Bedingungen nicht zu, müssen die Sitze eingetragen werden
z.B. wenn der Sitz bei einem 3-Türer nicht klappbar ist (d.h. man kann nicht auf die hintere Sitzreihe einsteigen)
Meine Sitze haben eine Lehnenverstellung und hinten einsteigen ist kein Problem, da ja 5-Türer.
Damit bin ich Anfang des Jahres ohne Probleme durch den TÜV gekommen (ohne Eintragung), der Prüfer war sogar noch begeistert, wie bequem man in diesen Sitzen sitz und wollte gar nicht mehr raus.Auch bei sämtlichen Slalom-Veranstaltungen gab´s mit den Sitzen keine Probleme bei der Technischen Abnahme.
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