Komischer TÜV Prüfer!

  • #1

    Hallo zusammen!!!


    Mein Vater war letztens mit meinem Kadett Cabrio beim Tüv, da ich in der Schule war. Der Kadett bräuchte eine Vollabnahme, da er 3 Jahre abgemeldet rumgestanden hat. Mein Vater war bei einer Opelwerkstatt deren Chef er kannte. Der Prüfer hat sich erst gar nicht ins Auto gesetzt, sondern mein Vater hat ihn bis auf die Bühne gefahren. Der Prüfer hat dann von unten ein bisschen geguckt, reingesetzt, runter und raus gefahren auf den Bremsenprüfstand, ausgestiegen, in die Werkstatt rein, dort ein bisschen rumgetippt, kam raus, hat sich in sein Auto gesetzt und ist gefahren.
    Kurz danach kam dann der Chef und gab meinem Vater die Papiere, er hatte bestanden. Das Merkwürdige ist aber das ich ( 195/50 R15 ) nicht eingetragene Räder drauf hab und ein Victor Sportlenkrad was auch nicht eingetragen ist und was mein Vater eigentlich direkt machen wollte, aber er ist ja direkt abgehauen. Ebenso hat der Tüv Mann nur Tüv quasi gemacht und keine Vollabnahme.


    Meine Frage:
    1. Reicht es zum anmelden, bzw. gibts da auf den Papieren unterschiede zwischen Vollabnahme und Tüv, oder muss ich nochmal hin?
    2. Ich muss ja sowieso nochmal hin um mir das Zeug einzutragen, oder? Er hats ja nicht bemängelt oder so.


    Eigentlich war der Tüv Mann ja voll locker, aber vielleicht auch etwas zu locker?


    MfG
    bL!cKn!x

  • #2

    Wenn Du den Wisch vom TÜV bezüglich der Vollabnahme hast, dann kannst Du den Kadett zulassen. Komisch das er die die nicht eingetragene Rad/Reifen Kombination und das Victor Lenkrad nicht bemängelt hat. Die beiden Sachen würde ich trotzalledem eintragen lassen, sonst kriegst Du Probleme bei 'nem Unfall oder 'ner Verkehrskontrolle.
    TÜV Prüfer sind auch nur Menschen.....ich hatte mal einen, der hat beim Eintragen von Tieferlegungsfedern die Windungsstärke der Federn mit 'ner Schieblehre nachgemessen.

    Lieber ab und an zu schnell als immer zu langsam.....

  • #3

    Öhm...


    Also Vollabnahme bedeutet ja Abnahme nach §21
    und wenn es ne normale HU ist ist das §29 !?!? (so stehts auf der TÜV homepage) und das steht eigentlich auch immer auf den Prüfberichten drauf...


    Und das sieht ja eigentlich auch die Zulassungsstelle...


    also ich denke schon das du den wohl nochmal vorführen musst :(
    aber da würd ich dann auch zu dem prüfer gehen und den mal fragen was der da eigentlich für nen mist gemacht hat - unter anderem weil er ja die nicht eingetragenen Sachen nicht beachtet hat...


    Ist ja dann auch nicht dein fehler, sondern seiner.. und ich bin der meinung das einem Prüfer so ein fehler nicht unterlaufen sollte, weil für dich dadurch wohl zusätzliche kosten entstehen :(

    Einmal editiert, zuletzt von Single2000 ()

  • #4

    hm den müsste man sich aber mal merken...
    zum beispiel wenn man sich n 10 cm lenkrad oder nebelwerfer an die scheinwerfer basteln möchte

  • #5

    Du mußt auf jeden Fall nen Tüv-Bericht haben,der eine Seite hat,die so aufgebaut ist,wie ein Fahrzeugbrief,da Du einen neuen Fahrzeugbrief beim StVA bekommst,da der Wagen zu lange abgemeldet war.


    Aber vielleicht merken die das auf dem StVA auch nicht.Ich hab damals bei meinem zweiten GTE eine Nachrüstkatanlage eingebaut,sie eintragen lassen, ne AU gemacht und dann zum StVA und anmelden gegangen.Das war in nem November. Eigentlich hätte der Wagen im März zum Tüv gemußt,da die nette Dame vom StVA ne AU Bescheinignung und einen Tüv-Bericht (war aber nur über die Eintrageung des Kats) vorliegen hatte,hat sie mir doch mal schnell den Wagen auch noch zwei Jahre Tüv-Frei gemacht. :D


    Wir sind halt alle nur Menschen.


    Sollte es aber doch Probs geben,dann würd ich den Prüfer man anhauen,und der kann dann die Vollabnahme umsonst(bzw nur noch die Differenz zwischen Vollabnahme und normaler HU verlangen) machen,weil es sein Fehler war und nicht Deiner.

    Kadett D Kombi: Geschenkt
    E GSi Schlachtauto: 100€
    Tüv: 171€
    Anmelden: 68,60€

    Die dummen Gesichter der Andern: UNBEZAHLBAR!

  • #6

    Ich denk auch, dass ich das so machen werde wie du geasgt hast (CorsaTRFahrer), da ich sowieso noch mal wegen Eintragung hin muss, den dann driekt vollabnahme machen lasse mit Preis der differenz zwischen Vollabnahme und normal Tüv. Fahr aber erst wahrscheinlich mal zur Zulassungstelle und frag ob ich so anmelden kann.


    Danke!


    MfG
    bL!cKn!x

  • #7

    War letzte Woche mit meinem Manta zur Vollabnahme (TÜV Nord):
    Die Vollabnahme läuft grenauso ab wie eine HU. Mit dem Unterschied das hier genauer nachgeschaut wird (in der Regel).


    Auf den Papieren die du vom TÜV bekommen hast muß WIEDERINBETRIEBNAHME NACH §21 StVO stehen. Außerdem wirst du ein komplettes Gutachten zu dem Wagen bekommen haben, das braucht die Zulassungstelle weil du ein neuen Kfz-Brief bekommst!
    Ich rate dir deine Veränderungen NACH der Anmeldung einzutragen, wenn du jetzt wirklich auf die Idee kommen solltest nochmal zum TÜV hinzugehen (...sie haben da was übersehen...) wird die Vollabnahme (sofern es nun eine war) nicht gültig weil eine Vollabnahme gillt nur für Autos die dem absolutem Serienzustand entsprechen. In dem Fall darfst du nochmal ein paar Scheine für die notwendige Eintragung zur gültigen Vollabnahme abdrücken.


    Bevor du dein Auto zulässt machst du dir noch Kopie von dem alten Kfz-Brief und von dem Gutachten, beides behält die Zulassungstelle.
    Kann beides (z.B. bei Verlust) nochmal nützlich sein.


    Gruss

  • Hey,

    dir scheint die Diskussion zu gefallen, aber du bist nicht angemeldet.

    Wenn du ein kostenloses Konto eröffnest merken wir uns deinen Lesefortschritt und bringen dich dorthin zurück. Zudem können wir dich per E-Mail über neue Beiträge informieren. Dadurch verpasst du nichts mehr.


    Jetzt anmelden!