Strafe bei nicht im Fzg-Schein eingetragenen Umbauten?

  • #1

    Hallo,


    welche Strafe erwartet einen, wenn man die Umbauten nicht im Fahrzeugschein stehen hat, diese aber auf dem Gutachten angegeben sind?
    Also das Gutachten ist für eine Eintragung im Fahrzeugschein ausgestellt worden.


    Grüße Jens

  • #4

    nix wildes, nur fahrwerk, räder, lenkrad, auspuff, spoiler und sowas.


    Hintergrund ist folgender:


    Über die Jahre haben die TÜV Prüfer "Mist" gebaut (Räder mit falscher ET eingetragen, aktuelle Fahrwerk ohne berücksichtigung von Räder und Lenkrad)
    Somit gabs dieses Jahr keinen TÜV.


    Alles nochmal für ~40€ eingetragen mit einem "GUTACHTEN zur Erlangung bzw. Wiedererlangung einer Betriebserlaubnis gemäß §21 in Verb. mit §19(2) StVZO"


    Jetzt interessiert mich halt, was passiert wenn ich kontrolliert werde und das ändern der Fahrzeugpapiere noch nicht erledigt habe?

  • #5

    wenn du damit meinst das es in dem tüv zettel eingetragen is mit stempel und unterschrift dann passiert garnichts bei ner kontrolle

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  • #6

    Naja aber das nennt sich ja anders das Gutachten, und der Prüfer meinte auch das man damit einen neuen Fahrzeugschein holen muss.

  • #7

    mit diesen tüv bescheinigungen muss man die bei nächster gelegenheit eintargen lassen in den schein. man muss aber nich sofort los rennen und es eintragen bevor man angehalten wird. aber da du immer vom gutachten redest weiss ich nicht was du meinst. wenn es die eintragungen auf dem tüv zettel sind, ist es ja kein gutachten mehr. ?(

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  • #8

    Das steht oben drauf:


    GUTACHTEN zur Erlangung bzw. Wiedererlangung einer Betriebserlaubnis gemäß §21 in Verb. mit §19(2) StVZO

  • #10

    Je nach dem wie lage du das Gutachten durch die gegend fährst, kannst du eine Strafe für fahren ohne Gültige Betrieberlaubnis bekommen
    Und diese Strafe ist nicht wenig!
    Bei einer Polizeikontrolle haben die Gutachten die von TÜV ausgestellt sind keine Gültigkeit. Es zählt was in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist.
    Das liegt dann im ermessen der Polizei was sie machen!

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