Versicherungsfall

  • #1

    Hab mir am WE einen Schaden am Auto zugezogen, durch einen Krater in der Straße. Nun ist mein Versicherungsmann der Meinung, dass wir die Stadt verklagen. Da nirgends ein Hinweis darauf bestand.
    Wer kennt sich in solchen Dingen aus und kann mir weiterhelfen? ?(

  • #2

    Wat hasten jetzt wieder gemacht,is es noch in Dresden passiert?
    Also zum Thema:Wenn kein Schild stand hast Du sehr gute Chancen die Kohle für den Schaden zu bekommen.Kannste bloss hoffen das die nich noch ein Schild hinstellen wenn Du die Anzeige gemacht hast!

  • #3

    Ne aus Dresden waren wir schon raus, ist in Chemnitz passiert und Du weißt ja wie das ist, wenn es dunkel ist.
    Wie weit mussen so ein Schild entfernt stehen? Wir haben das jetzt gefilmt, damit wir Beweise haben. Also im hellen sah das schon ganz schön krass aus.

  • #5

    Das Schild müsste ja theoretisch gesehen ab der vorhergehenden Kreuzung stehen. Oder?

  • #6

    Was hast du den für einen Schaden ? Wie sch nell warst du ? wie schnell durftest du sein ? Ich denke du musst dennen auch irgendwie beweisen das das an der Stelle passiert ist un ddas du vernünftig gefahren bist ,die werden sagen du bist nicht vernünftig gefahren und hast das deswegen zu spät gesehen , ich glaub nicht das das so leicht wird

  • #7

    Vom Schaden her ist nicht viel, Alu vorne rechts zerkratzt und jetzt is es ein Rechtszieher. Der Krater hatte ne tiefe von nem halben Rad und das is schon ein bissl viel würd ich sagen.
    60 km/h war erlaubt und ich bin ca. 65 gefahren, also nich großartig drüber. Ordentlich fahren mußt ich ja, sonst hätte ich die Ampel nicht mehr erbremsen können.
    Das Loch konnte man auch ehrlich gesagt nicht so wirklich sehen, erstens war es dunkel und zweitens in der Mitte beim Spurwechsel, also bei den schönen weißen Streifen.

  • #8

    hast du den eine Verkehrsrechtschutz ? nicht das du die Klage verlierst un dadurch dann noch mehr Kosten kriegst als nur die für deinen Wagen? habe da auch nicht so die grosse Ahnung. Frag mal bei einem Anwalt nach soviel ich weiss ist da das erste Gespräch kostenlos

  • #9

    Na ne Verkehrschutzrecht hat doch heute jeder oder nicht?
    Ich denke mal bei den Verrückten draussen brauch man die schon!

  • #10

    NA ich seh des auch so , dann haste ja eigentlich nichts zu verlieren , dann würd ich [SPEAK]wünsch dir das es klappt[/SPEAK] sagen

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