Eintragungsfrage

  • #11

    Das Problem ist, dass ich das Lenkrad wechseln würde, wenn ich um ne 21er rumkommen könnte, da es eh nicht mehr das Beste ist und bei dem Fahrzeug dabei war!


    Ich würde es gegen ein original GSI Lenkrad tauschen, da es mir auch gut gefällt.


    Gutachten Fahrwerk sagt:
    "Sonderrad/reifenkombinationen sind zulässig, wenn deren Verwendung an o.g. Fahrzeugen mit serienmäßigen Fahrwerkteilen durch Gutachten nachgewiesen wird."


    Gutachten Felgen sagt:
    "Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
    aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
    Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
    "


    Das heisst für mich normale Abnahme , oder?

  • #12

    sobald in einer abe die rede von einer " gesonderten abnahme" ist dreht es sich immer um eine einzelabnahme. sprich 21er.


    manchmal steht aber auch " ist umgehend die prüfung eines anerkannten sahferständigen durchzuführen und prüfen zu lassen..."


    nur wenn der text" ist die richtigkeit durch ein anerkannten sachverständiger nicht erforderlich" braucst du es nicht eintragen lassen


    glaub habe es jetzt richtig definiert.

  • #13

    Ich habe es wiederum so aufgefasst:


    " Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen."
    aber es gibt auch
    " Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu prüfen."


    So, beurteilen darf meiner Meinung nach auch jemand anders.
    Prüfen kann nur der anerkannte Sachverständige, und nich der normale Dekramann etc.



    Ich glaub ich muss wirklich mal zum TÜV fahren und die Leute da fragen. Is nur wieder so weit weg -.-

  • #14

    ich selbst würde es so denke das "beurteilen" heißt es kann
    und "prüfen" heißt es muss eingetragen werden.


    dies aber nur bezogen auf die gramtische vorgabe rawberrys beispiele.


    ich würde aber den tüv fragen und es so machen wie die es wollen, dann bist du auf der sicheren seite.

    Einmal editiert, zuletzt von chris1980 ()

  • #15

    Man, man, wie oft noch ?! Wenn man am Fahrzeug eine Reifengrösse fährtdie nicht SERIENMÄSSIG im Schein steht muß das Lenkrad von einem Sachverständigen abgenommen werden. Ist zumindest beim Hersteller Raid.


    War heute beim TÜV und das ist absolut kein Problem. Eintragung von 195/50R15 auf Opel Felge die keine Kadettfreigabe hat und einem Fahrwerk hat 76€ gekostet. Da war die Abnahme des Lenkrads inbegriffen

  • #16

    warum macht ihr es euch denn so schwer, ich habe mein 28ger lenkrad mit originalreifen bei der dekra eintragen lassen,
    dann bin ich mit nem original lenkrad und meinen 15 zoll alufelgen zum tüv gefahren und hab die felgen eintragen lassen.
    und dann bin ich mit beiden bescheinigungen zum strassenverkehrsamt gefahren und die haben beides in den fahrzeugschein eingetragen.


    mich haben sie schon etliche mal angehalten, aber da beides im schein eingetragen ist, hat nie einer was zu meckern gehabt.
    also lass deine reifen eintragen und hau danach dein sportlenkrad wieder rein.


    wünsche allzeit gute fahrt!!!

    Es gibt Sammler und Jäger, ich gehöre wohl zur ersten Kategorie, denn ich bin der Opel-Messie!!! ;)

  • #17

    blackjayjo


    Dann hast Du einfach Glück gehabt. Weil 90% der Prüfer bei der Eintragung des Lenkrades die Reifengrösse dazu schreiben.
    Mal Nebenbei, 15 Zoll Alufelgen sind bei meinem Kadett werksseitig eingetragen, somit bräuchte ich weder ein 28er noch sonst ein Lenkrad eintragen lassen.
    Außerdem ist das ja kein Problem, da alles zusammen ohne Tricks eingetragen wird.

  • #18

    Weder mein Fahrwerk noch meine Lenkräder hatten ne ABE :(


    Alle Gutachten wurden nach 19.3 geregelt(Teilegutachten), und somit bei jedem pissels Prüfer ( Küs, GTÜ etc )
    Fahrwerk + Lenkrad + Felgen = 35€ + Gebühren Strassenverkehrsamt :)

    „Wird ein Fluxkompensator auf Richtige Art an einen Van der Graaf Generator angeschlossen, erhält man daraus einen brauchbaren Time-to-Nothing-Konverter“
    Zitat: Dr. "Doc" Emmett L. Brown

  • #19

    keo


    Tja, mein Lenkrad hat ne ABE, aber nur bei serienmäßig verbauter Reifengrösse. Bei anderer Reifengrösse ist eine Vorführung bei Prüfer notwendig. Und das macht in den "alten" Bundesländern nun mal der TÜV. War bei der Dekra und bei GTÜ und die konnten es nun mal nicht. Wurde weiter oben aber alles schon geschrieben.


    Habe um ehrlich zu sein noch kein Fahrwerk gesehen was ne ABE hatte außer eins von H&R.


    Weil, wenn Fahrwerk und Lenkrad ne ABE haben, warum sollte ich es eintragen lassen ?!!!


    Bei mir konnte nun mal nur das Fahrwerk nach 19.3 abgenommen werden. Reifen wurden nach Umrüstkatalog und Felgen vom Brief eines Calibras eingetragen und das Lenkrad mußte auf "Fahrbarkeit" überprüft werden. Somit ist das halt insgesamt keine Abnahme nach 19.3, sonder eher eine Einzelabnahme und die kostet mehr als 35€.


    Wenn Du mit 35€ wegegommen bist, hattest Du einfach Glück. Auch eine Eintragung nach 19.3 erfolgt nach Aufwand und Dein "günstiges" Wegkommen hatt damit zu tun dass Lenkrad, Fahrwerk und Rad/Reifen in einem Prüfverfahren abgehandelt werden konnten.

  • #20

    35€ liegt daran, das die GTÜ Prüfer selbstständige Sachverständige sind .
    Die können ihre Preise selber bestimmen, und jeder macht es anders .
    Mein Prüfer kann auf einem Eintragungsbogen 4 Eintragungen machen, also auf seinem Vordruck dingen .
    Ob er mir eine macht, oder 4, kostet 35€ .
    Leider nur 19.3er


    Bei KÜS hab ich damals auch richtig Geld gelassen, für die Selben eintragungen die ich jetzt auch habe waren es über 300€, jetzt weniger als ein drittel .


    Man muss eben einen finden, der nicht auf wichtigen Tüvprüfer macht, und mit dem man reden kann .

    „Wird ein Fluxkompensator auf Richtige Art an einen Van der Graaf Generator angeschlossen, erhält man daraus einen brauchbaren Time-to-Nothing-Konverter“
    Zitat: Dr. "Doc" Emmett L. Brown

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