Schwarze Blinker

  • #11

    Der HU- sowie AU-Bericht ist aufzubewahren und aufgrund einer Rechtssprechung innerhalb von 48 Stunden auf Verlangen zuständigen Personen vorzuzeigen.

    Ich hoffe inständigst, dass dieses Lebenswerk


    den Ansprüchen dieses Kadett D


    in vollstem Maße Rechnung trägt.


    WWW.DER-GRAUE.COM

  • Hey,

    dir scheint die Diskussion zu gefallen, aber du bist nicht angemeldet.

    Wenn du ein kostenloses Konto eröffnest merken wir uns deinen Lesefortschritt und bringen dich dorthin zurück. Zudem können wir dich per E-Mail über neue Beiträge informieren. Dadurch verpasst du nichts mehr.


    Jetzt anmelden!