Zulassung von meinem GTE

  • #1

    Moinsen zusammen,


    also meine Frage beschränkt sch eigentlich nur darauf:


    Brauche ich auch eine AU-Bescheinigung?


    Die AU-Bescheinigung brauche ich doch immer zur Anmeldung/Zulassung oder?!


    Mir wurde gesagt, da ich ja keinen Kat habe, dass ich dann auch keine AU-Bescheinigung brauch....


    Lg Nils

  • #2

    'nabendmahl.


    Du hast Recht! (und wer Recht hat, zahlt... ;) )


    Bei jedem Fahrzeug mit Erstzulassung nach dem 01.07.1969 muss (inzwischen zusammen mit der HU) eine AU durchgeführt werden. Wie sinnvoll das bei Autos ohne Kat ist, darüber kann man streiten. Zumindest kann man auch bei Fahrzeugen ohne Kat so feststellen, ob die Motoren richtig eingestellt sind...

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