Man kann doch keine AU Bescheinigung mehr vorlegen, weil es keine AU mehr gibt.
Das ist jetzt alles HU. Und zur HU gehört eine Abgasmessung. Ohne Abgasmessung keine HU.
Die Abgasmessung darf weiterhin von der Werkstatt gemacht werden, die stellt dann die Bescheinigung aus. Zur HU darf diese Bescheinigung nicht älter als aus dem Vormonat sein. Als Beispiel darf am 31.10 die Abgasmessung vom 1.9. noch anerkannt werden. Die vom 30.8. nicht mehr und es muß eine neue Abgasmessung gemacht werden.
Aus diesem Grund gibt es auch keine AU Platette mehr. Ohne Abgasmessung kein TÜV, fertig.
Und wenn ich das Fahrzeug anmelden will brauche ich auch keine Abgasbescheinigung mehr vorlegen.
Es ist aber wirklich vom Straßenverkehrsamt abhängig ob ein Fahrzeug ohne HU Bericht zugelassen werden kann.