matte Farbe erlaubt?

  • #11

    Ich weiß nur das bei uns in Chemnitz ein mattschwarzer Kadett E von der Polizei wegen "Verkersgefährdenter Lackierung" stillgelegt wurde. Der Besitzer wollte sich dies natürlich nicht gefallen lassen, da es keinen entsprechenden konkreten Gestzestext gab und ist vor Gericht gezogen.
    Er hat das Verfahren aber verloren, das Gericht stütze sich dabei auf den "Gummi"-paragraphen §30 und definierte die Lackierung als Gefährdung durch zu geringen Reflektionsanteil. Ein Fahrzeug dürfe zu max. 30% aus mit nichtreflektierend lackierten Fahrzeugteilen bestehen.
    Mehr weiß ich auch net...

    2 Mal editiert, zuletzt von Robert ()

  • #13

    Beim Feuerwehr-Rot verhält es sich genau wie beim Bundeswehr-Oliv, wenn das Auto beim Bund oder Feuerwehr gelaufen ist, dann darf die Farbe drauf sein. Neu lacken in der Farbe darf man nicht. Ebenso sind grelle Farben wie Neon-Gelb usw. verboten.


    Ich könnte mir schon vorstellen das man mit mattem Lack Probs bekommt, bei uns hier sind die z.B. ganz scharf auf zu dreckige Auto´s. Manche haben ja bestimmt noch das Foto von meinem Kadett in Erinnerung. Mein alter sah mal noch schlimmer aus und meine Ex wurde damit angehalten und durfte 20€ latzen, weil das Auto zu dreckig war. Lichter waren aber alle sauber, daran hat´s nicht gelegen.


    Ich hab vor ca. 6 Jahren als Kurierfahrer gearbeitet und in der Firma hatten wir auf einmal auch nen Aushang hängen, das die Auto´s mindestens alle 2 Tage gewaschen werden müsste, weil es Probs mit den Bullen gab. Im Ausland wurde zwar stärker drauf geachtet als bei uns, aber auch aus Deutschland sind öfters mal Tickets eingetroffen.
    Nen Bestimmten Paragrahen hab ich auch noch nicht gefunden, aber der Anwalt der Firma hat damals gesagt das es einen "Gummiparagraphen" gibt, der das nicht eindeutig verbietet, aber auch nicht eindeutig erlaubt. Das dümpelt wahrscheinlich wie viele Tuningsachen in ner Grauzone rum und es kmommt am Ende auf die Polizei/ Richter etc. an.

  • #14

    Kann mir das mit den verbotenen Lacken auch nicht vorstellen.
    Dann müssten ja alle Privatleute oder Privatfirmen, welche ein ausgemustertes Auto von der Bundeswehr kaufen, wieder sofort umlackieren!!!
    Es fahren doch genug alte Bundeswehrfahrzeuge in privater Hand durch die Gegend und alle Brauchen irgendwann ja auch ne neue HU und wenn das nen festgelegter Paragraph wäre, müssten diese Fahrzeuge schon alle zwangsstillgelegt wurden sein.


    Meine Kadett E-Classe ist ja auch mattschwarz (12 Dosen Farbe a 500ml.) und beim TÜV-Termin ging da dem Prüfer am Ars.. vorbei, was da für ne Farbe drauf ist. Ihm ging es darum dass das Fahrzeug verkehrstüchtig ist und nicht was für ein Farbton auf dem Blech aufgetragen ist.

  • #15

    Weil es in dem anderen Thread ja doch ins Offtopic ging hab ich das Thema mal geteilt ;)

  • #16

    Naja dann müsste man ja jedem der mit einem verwittertem Lack rumfährt auferlegen sein Fahrzeug neu zu lackieren lassen, weil Polieren hält ja dann meistens auch nciht lange...


    Zudem, wie sieht es aus wenn ich mein auto mit Fell beklebe? Ist ja streng genommen nur eine etwas andere Art der Lackierung, und somit erlaubt, und da reflektiert auch nicht viel.


    ICh mein ich könnt das mit dem Verkehsgefährdend ja noch verstehen, wenn es sich um extrem spiegelnde Lacke handelt. Mich haben die vom TÜV regelrecht ausgelacht als ich bei denen nachgehackt habe wie es mit einer Kupfereffecktlackierung (wie Chromeffeckt, nur Kupferfarben)für mein Motorrad aussieht. O-Ton: "Kupfereffeckt? Du meinst sicher so ein Rotbraunmetallic ,oder?" Ich Bild gezückt: "Nee so meine ich das." ca. 30 Sekunden Pause TÜV (immernoch auf das Bild schauend):"Das kannst du vergessen, da sieht ja bei Sonnenschein keiner in deiner Umgebung was...(grinsend) Ausserdem muß man da viel zu viel putzen)


    Greetz Cossie

  • #17

    Die Vorschrift in der StVZO, die eine Matt-Lackierung untersagt bzw. Glanz-Lackierung verlangt, müßte mir ein kontrollierender Beamter dann schon vor Ort benennen können ...


    Im bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog für Verkehrs-Ordungswidrigkeiten ist dafür jedenfalls keine Zuordnungs-Nummer zu finden.


    Genehmigungspflichtig sind auffällige Tagesleuchtfarben (z.B. leuchtrot für Feuerwehr- und Rettungsdienst-Fahrzeuge) sowie reflektierende Beschichtungen von Fahrzeugflächen, die einen Anteil von 30 % (?) übersteigen.


    Vorgeschrieben sind bestimmte Farben bzw. Farbkombinationen wie beispielsweise hellelfenbein für Taxen, rot bzw. leuchtrot für Feuerwehr, orange für Fahrzeuge der Straßenmeistereien etc. und "gedeckte" (also meist dunkle) Fahrbtöne für Bestattungsfahrzeuge.


    Nach Ausmusterung aus dem vorgesehenen Verwendungszweck müssen weder leuchtrote ehemalige Feuerwehrfahrzeuge, noch grün-weiße ehemalige Polzeifahrzeuge oder oliv-matt bzw. flecktarn-matt lackierte ehemalige Militärfahrzeuge umlackiert werden. Lediglich entsprechende Funktionsbeschriftungen ("Feuerwehr", "Rettungsdienst", "Polizei" etc.) müssen überlackiert oder anderweitig "dauerhaft abgedeckt" werden.


    Berliner Polizeibeamte im Verkehrsdienst lassen bestimmt keine noch so kleine Chance aus, ein Knöllchen zu schreiben. Und hier laufen reihenweise Fahrzeuge quer durch alle Baureihen, Bauarten und Fabrikate in mattschwarz.

  • #18

    @ Robert, na da hoff ich mir legen sie meinen Passat nicht still. Bin am Wochende in Chmenitz und mein Assipassi ist mattgrau. Bei den letzten Verkehrskontrollen hats niemand interessiert wie der PAssi lackiert ist.

    1986er Nissan Silvia 2.0 16V
    1996er Nissan Silvia S14a 2.0 16V Turbo right hand drive
    1997er Nissan 200SX S14a SportLine 2.0 16V im Umbau zum Rennfahrzeug
    1993er Honda Integra 1,6 16V right hand drive
    2001er Subaru Forester STI 2.0 16V Turbo

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