Also wenn man das Ganze mal extrem Streng sieht, dann ist dieser Rüssel (der ja auch zur Geräuschminderung dient) ein mit dem Fahrzeug abgenommenes Bauteil. Und da du dieses Bauteil ohne entsprechende nachprüfung entfernst, und damit den Geräuschpegel änderst, hat man richtig streng gesehen keine Betriebserlaubniss mehr. Ergo fährt man ohne Versicherungsschutz durch die gegend.
Ich hatte das bei meinem damaligen 1.0 Vergasermotörchen damals auch gemacht, und was soll ich sagen, das ding war nach der ersten fahrt auf der Bahn wieder dran weil ich extreme Leistungseinbußen hatte (übrigends im Winter bei Schneefall). Bei den Motoren mit der "Tellermiene" macht sich das ganz schön bemerkbar, weil ohne den schnorchel die Luft direkt über dem Motor angesaug wird, und der Motor nichtmal die möglichkeit bekommt Kaltluft zu bekommen. Und wie schon gesagt verschlechter das die Füllung und es war einmal mit Leistung.
Das is das selbe wenn du ein Bier bestellst und ein Pisswarmes bekommst, dann haste auch keinen Bock mehr
Greetz Cossie