Scheinwerferhöhe zu tief

  • #1

    Hallo,


    man GSI 2.0 16V ist kurz vorm zulassen. Der Tüver hat mir alles eingetragen nur mit der Scheinwerferhöhe spielt er nicht mit. habe unterkante 46cm.
    Er möchte wenigsten 49cm (50 sind wohl vorgeschrieben). Habe ein 60/40 Fahrwerk von KAW drin.


    Wie bekomme ich den Wagen wenigstens für den Tüv 3cm höher ohne was an den Federn zu machen???

    Einmal editiert, zuletzt von Ravemaster2 ()

  • #2

    Fahr zu nem anderen TÜV und hoffe dass der Prüfer nicht nachmisst. Meiner hat 50/40iger Federn. Höhe ist 47cm. Es gab keine Probleme bei der Eintragung.
    Oder mach kurzfristig mehr Luft auf die Reifen. Wird aber sicher keine 3cm ausmachen

  • #3

    Das ist schon der zweite Tüver, der erste hat schon mit der Stoßstange rumgemeckert da ich nur 9cm mit der Mattig Schürze habe in der ABE stehen 11cm Pflicht.


    Das gute der zweite Tüver möchte nur ein Photo wo ersichtlich ist damit der höher ist.


    Das Kofferraum und die hinteren Sitzbänke wurden ausgebaut.


    Vielleicht sollte ich volltanken und hinten was schweres reinpacken...


    Also dazu ein paar Tips und Tricks...

    Einmal editiert, zuletzt von Ravemaster2 ()

  • #5

    Hat er den scheinwerfer gemessen oder die lichtaustrittsfläche? Also sagte es schon beim letzten das der e kadett seit 1984 gebaut wird und dann da rein kommt aber er wurde ja nie geändert an den scheinwerfern. Original ist er da schon in den bereich und anhand der federn kommt er nachweisslich tiefer. Diese federn wurden ja geprüft und für tür konform abgesegnet. Es gibt dafür ne sonder genehmigung vom tüv.

    Der bessere GTI heisst GSI

  • #6

    Ich hatte genau das selbe Problemmal mit einem Tigra.
    Hab dem Prüfer dann einfach mal klar gemacht das ich mich mit dem Fahrwerk (Gewinde) im erlaubten Bereich befinde und somit alle Auflagen des Gutachtens erfüllt habe.
    Daraufhin meinte er nur "eigendlich hast'e ja recht" und ich war alle Sorgen los.
    Kann ja nett sein das man sich ein zugelassenes Fahrwerk verbaut und dann probleme mit ner Scheinwerferunterkannte bekommt.


    Zu deiner Suche nach Tips... Wenn er das Auto nichtmehr von unten sehen möchte kannst du im ausgehobenen Zustand Tennisbälle in die Federn stopfen und ihn dann ablassen^^
    Habe ich zwar noch nie selbst versucht aber schonmal gesehen.
    Aber ACHTUNG!!! das Fahrzeug ist dann nichtmehr verkehrstauglich!!! Das sollte dir wohl klar sein.


    mfg Daniel

    http://www.classic-dynamics.de


    C20LET adeeee..... C20XE juheeeee.....
    Ich bin geheilt von dem ganzen Turbogedöns, jetzt wird wieder gesaugt^^

  • #7

    Achja, das ist immer wieder schön . . dieses Thema :rollin:
    Das haben wir schon soooooooo oft durchgekaut.
    Ich weiß gar nicht, was es da immer zu diskutieren gibt.
    Die STVZO erzählt Euch genau, Trumpf ist. Da kann Euch der TÜV sonst was eintragen.
    Wenn´s nicht der STVZO entspricht, ist die Eintragung NICHT legal.


    Hier mal was zum Nachlesen für alle, die den Suche-Button links noch nicht gesehen haben:


    Lichtaustrittskante


    (... ich glaub, es gibt hier aber mindestens noch 100 weitere Threads dazu)

    " Für Leute mit Spaß am Fahren - Kadett GTE "



    Interne Infomappe zum Kadett D GTE (Mai ´83)


  • Hey,

    dir scheint die Diskussion zu gefallen, aber du bist nicht angemeldet.

    Wenn du ein kostenloses Konto eröffnest merken wir uns deinen Lesefortschritt und bringen dich dorthin zurück. Zudem können wir dich per E-Mail über neue Beiträge informieren. Dadurch verpasst du nichts mehr.


    Jetzt anmelden!