D Kadett mit H

  • #1

    Hallo Leute,


    Grundsätzlich hab ich die Suche benutzt und viele allgemeine Informationen gefunden.
    Dazu hab ich auch DAS durchgelesen.


    Aber dieses ganze Beamtendeutsch und geschreibsel würgt ein paar Fragen hoch.


    Daher wollt ich mal in die Runde werfen wie mein D ausschauen soll und ob das dann so H konform werden kann.


    D Kadett Baujahr 79


    Zustand ist soweit verkehrssicher und wird noch optimiert (Rost und Lack ausgebessert, Technik überholt)


    Bis dahin ist ein H Kennzeichen nicht das Problem...


    Aber:
    leidiges Thema Tuning (zeitgenössisches Zubehör) und Motorumbau


    Ich wollt gern ein Paar Sachen ändern.


    Schwarze Blinker und Rückleuchten von Fifth , 30er federn (hab verschiedene da und denk auch die Gutachten, 14zoll Irmscherfelgen Im Gutachten steht der D drin, Lexmaul Auspuff (auch da steht der D drin mit der Motorisierung)


    Würde eventuell den Motor auf 13S umrüsten wegen bissi mehr leistung.


    Grundsätzlich sind änderungen ja erlaubt, wenn sie aus der Zeit stammen usw.


    Nun die Frage.


    Wenn in den jeweiligen Gutachten der D Kadett drin steht und das Gutachten auch in dem geforderten zeitraum passt ist das so möglich???
    Welche Einwände könnte es geben?
    Das sich bei einem Vergaser D im Alltagsgebrauch ein H Kennzeichen lohnt, würd ich das gern so machen.


    Hoffe jemand kennt sich damit bissi aus und kann mit Tips und Triks dienen.


    Grüße Sandro

    8)Straße Trocken, drauf den Socken! 8)


    Hompage

  • #2

    Hallo ...


    such dir doch dazu mal einen Sachverständigen, der dir diese Abnahme machen würde/sollte/könnte/dürfte ... berede mit ihm mal deine Vorstellungen ... versuch gleich mal dokumente zu den jeweiligen teilen zu organisieren ...


    das problem an der sache ist, dass da ein recht großer ermessensspielraum ist ...


    zu dem motorumbau würde ich sagen, das geht ohne probleme durch ... da dieser ja original ist ... mit den umrüstungen beid er lichtanlage ist es schwierig ... da wirst du höchstwahrscheinlich einen nachweis führen müssen, dass es die damals schon gab ... ich weiß nicht was du für felgen meinst, jedoch hast du dazu nen gutachten aus der zeit, dann ist es kein problem ...


    aber wie ich schon schrieb, such dir da nen gutachter, mit dem du das mal bereden kannst ... vielleicht kann er dir da bei der ein oder anderen sache mal nen auge zu drücken ...


    theoretisch wäre es ja sogar möglich einen XE für das H-Kennzeichen im Kadett D hinzu bekommen ... man müsste nur beweisen können, dass es für 20 Jahren schon mal nen Umbau gab ... aber auch hier gilt wieder die Ermessensfreudigkeit des Gutachters ...


    hoffe ich konnte weiterhelfen ...


    grüße
    der schatzmeester


    Deutsche! Kauft deutsche Bananen!



    Wenn es immer "Auge um Auge" geht kann am Ende nur jeder blind sein.


  • #3

    Hi,


    Hilft auf jeden Fall.
    Aber wie du schon sagts ist der Ermessensspielraum groß.
    Denke ich werd alles soweit fertigmachen, Unterlagen bereitlegen und dann mal hinfahren.
    Rückrüsten ist bei den meisten Sachen ja ne Kleinigkeit.


    Wichtiger ist erst mal die Basis, bevor es ans Aufhübschen geht.


    Grüße Sandro

    8)Straße Trocken, drauf den Socken! 8)


    Hompage

  • #4

    Es gibt seit kurzem die neue Richtlinie, bitteschön:



    http://www.oldtimer-markt.de/_…+Oldtimerrichtlinie-1.pdf


    Danach ist jetzt der Zustand egal (völlig bekloppte Entscheidung), es gilt jetzt nicht mehr was die ersten 10 jahre gemacht wurde, sondern das, was die ersten 10 Jahre hätte gemacht werden können, aber erst jetzt gemacht worden ist. (Beispiel: Kadett D BJ 84+10 Jahre =94, da gab es V 6, Kadett D mit V6=H Kennzeichen), etwas was für mich völlig aus der Reihe tanzt und nichts mit Pflege von Kulturgut zu tun hat, aber so will man eben versuchen die alten Karren noch schneller aus dem Verkehr zu bekommen, da eben viele ein altes Auto einfach im Alltag fahren wollen, überhaupt kein Interesse an Pflege von Kulturgut haben und die jetzt noch guten dann auch in Kürze verheizt und vergammelt sind.
    Aber so entscheidet eben die Politik. Auf gut Deutsch: es kann jetzt jede 30 jahre alte Schrottkiste, sofern sie den TÜV übersteht als H angemeldet werden. Es gibt kein Zustandsbericht mehr.

  • #5


    Ist zwar etwas off-topic, aber nur mal so zur Info. Nem Kumpel von mir habe sie das Auto stillgelegt, weil seine Versichtung gekündigt hat. Vorraussetzung für die Versicherung eines Fahrzeuges hier war nämlich, dass er ein Alltagsfahrzeug nachweisen musste - sprich die Versicherung des Fahrzeuges auf H-Kennzeichen war nur noch als Zweitwagen möglich. Da frage ich mich dann, ob es sich überehaupt lohnt, die ganzen Einschränkungen, die man durch ein H-Kennzeichen bezüglich Tuning hat, lediglich aufgrund der geringeren Steuern auf sich zu nehmen. So ein Erstwagen kostet ja schließlich auch Unterhalt. Bei meinem Kumpel lohnt es sich hingegen schon (fährt nen Cadillac Eldorado mit V8 - Motörchen), aber bei nem klein D-Kadettchen?


    Gruß
    Jens

  • #6

    Hab ja ein Alltagsauto... Firmenwagen.
    Aber meine "bessere Hälfte" brauch was zum Fahren.
    Fast 200€ Steuer und etliche 100€ versicherung machen sich bei den Paar Kilometer im Monat deutlich bemerkbar.


    da ich nen einigermaßen Fitten D dastehen habe brauch ich ja nicht zu was anderem greifen.


    Grüße

    8)Straße Trocken, drauf den Socken! 8)


    Hompage

  • #7

    ich habe mich gerade gestern mit einem TÜV-Nord Prüfer über die "neuen" Bestimmungen unterhalten, seiner Aussage nach ändert sich eigentlich nichts.Alle Umbauten, die 10 Jahre nach EZ des Fahrzeugs möglich gewesen sind, sind H-Kennzeichen fähig.Er sagte jedoch auch es müssen Nachweise ( Unterlagen, Fotos, Berichte aus Zeitschriften ) erbracht werden, die das bestätigen bzw. beweisen.Welche Nachweise für die Umbauten ausreichen, liegt im Ermessen des Prüfers.Er meinte noch je besser das Fahrzeug dasteht, desto eher wird der Prüfer auch die Sachen abnicken!

    Kadett E GSI
    Kadett D "GTE"

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