Rückleuchte aus England

  • #1

    Hey Ho,
    hab da mal ne dreisste frage. Kann mal jemand wenn er gerade beim Tüv ist fragen ob ich mir eine Rückleuchte aus England bestellen darf, für die Fahrerseite. Weil die da ein Rückfahrlicht statt Nebelschlussleuchte haben. Ich wollte da dann eine rote Birne rein machen.


    Laut dieser Seite darf ich das nicht.


    Würde/werde das selbst machen wenn ich mal Zeit finde zum Tüv zu fahren.


    Achja hab nen Kadett E CC


    Gruß TimKp

    Ehemals Kadett E CC 1,3NB 1988 kein Kat keine Servo kein ABS

    Einmal editiert, zuletzt von TimKp ()

  • #2

    Für den Fall, daß es keiner macht: Hab mir sagen lassen, der TÜV hat sich grad ein Tel. zugelegt ;)

    Frontera B 3,2-> Alltagshobel
    Kadett D Aero C20XE-> Baustelle
    Kadett D Papamobil 1,3 S-> Warteschleife
    Kadett D kl.Klappe C20XE-> Sommerspaß
    Kadett D kl.Klappe -> verletzt
    Kadett D kl.Klappe -> zerlegt
    76er Thrun Eicker 570 Weltbummler->Ferienwohnung

  • #3

    Die Seite sagt keineswegs es sei verboten.
    Richtig lesen dann versteht man die Logik dahinter schon.


    Also hast du einen Kadett vor EZ 01.01.1991, der keine GSI Heckschürze hat, dann kannst du das Problemlos machen.
    Da erst ab da Nebelschlußleuchte vorgeschrieben ist.
    Hast du ab 01.01.1991 dann mußt du eine GSI Heckschürze mit integr. Nebelschlußleuchte oder eben eine Zubehörleuchte nachrüsten.


    Ist doch ganz einfach ^^


    PS: Die Irmscher Rückleuchten, die CC GSI Rückleuchten, sowie die Cab GSI sind alle ohne Nebelschlußleuchten.

    Einmal editiert, zuletzt von Kadettfreaks Gadebusch ()

  • #4

    Nicht erlaubt an der Geschichte ist das Einsetzen einer Roten Birne in das (eigentlichen) Rückfahrlicht.


    Also entweder Original eine weiss und eine Rot, oder wie Mr Gadebusch schreibt eine inne Heckschürze

    Zivilisation ist die unablässige Vermehrung unnötiger Notwendigkeiten.

  • Hey,

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