Toby`s Luxus 5 Türer mit kleiner Klappe

  • #41

    Is wieder ne Menge gefährliches Halbwissen geschrieben worden.
    Also so steht's im Netz:


    Das Kurzzeitkennzeichen - was ist das und andere Fragen und Antworten
    Sie haben ein Fahrzeug, welches nicht zugelassen ist und Sie möchten/müssen es trotzdem durch den öffentlichen Straßenverkehr bewegen? In solchen Fällen kommt das sog. "Kurzzeitkennzeichen" zum Einsatz. Gemäß § 16 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) dürfen Kurzzeitkennzeichen nur für Überführungsfahrten, Probefahren und Prüfungsfahrten -z.B. durch den TÜV oder die DEKRA- verwendet werden. Dabei ist zu beachten, dass das Fahrzeug natürlich verkehrssicher sein muss. Für diese Sicherheit zeichnet der Fahrzeughalter verantwortlich. Probefahren mit einem nicht zugelassen Fahrzeug z.B. beim Kauf oder Verkauf eines Fahrzeuges können nur mit diesen Kennzeichen durchgeführt werden. Das Kurzzeitkennzeichen wird mit einer maximalen Gültigkeitsdauer von 5 Tagen versehen; diese Gültigkeit zeigt das auf dem Kennzeichen angegebene Verfalldatum. Danach darf das Fahrzeug mit Kurzzeitkennzeichen nicht mehr am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Die Gültigkeit ist dem dafür ausgestellten roten Fahrzeugschein zu entnehmen. Falls dieser nicht vom Straßenverkehrsamt vollständig ausgefüllt wurde, ist er vor Antritt der Fahrt deutlich ausgefüllt und mit Datum und Unterschrift zu versehen. Die Kurzzeitkennzeichen sind deutlich sichtbar am Fahrzeug anzubringen, wobei eventuell noch vorhandene Kennzeichen abzudecken sind. Die Kennzeichen und auch der rote Fahrzeugschein sind nach Ablauf der 5 Tage nicht zurückzugeben.
    Was wird benötigt um ein Kurzzeitkennzeichen zu erhalten?
    1. Gemäß § 23 der FZV (Fahrzeug-Zulassungsverordnung) muss für dieses Fahrzeug eine Versicherungsbestätigung vorliegen.
    2. Der Antragssteller muss sich mit seinem Personalausweis legitimieren - bei Firmen muss eine Gewerbeanmeldung bzw. ein Handelsregisterauszug vorgelegt werden
    3. der Pass samt Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes muß vorliegen
    4. falls der Antragssteller nicht selbst erscheint, wird eine von ihm ausgestellte Vollmacht sowie sein Ausweis benötigt


    Was kostet das Kurzzeitkennzeichen?
    Die Gebühr für die Ausstellung bei der Zulassungsstelle beträgt 10,50€, wobei der Antragssteller die Kosten für das Kennzeichen bei der Prägestelle ebenfalls trägt.

    das biest (LET) läuft :smoke:

  • #42


    Das ist nicht aktuell!!!Früher war es so,wie du Zitiert hast,aber mittlerweile braucht man für die 07er Zulassung ein H-Gutachten,welches Erlischt,wenn "nicht H-Konforme" Umbauten vorgenommen werden...es sei denn,es war 10 Jahre nach der Erstzulassung möglich.


    Zitat von der ADAC Seite:


    Das 07er-Kennzeichen beruhte bisher auf der 1994 erlassenen 49. Ausnahmeverordnung zur StVZO. Hierin war geregelt, dass die Zuteilung einer 07er-Zulassung im Ermessen der örtlichen Zulassungsbehörde liegt, ebenso wie deren Zustimmung zu den vorgeschlagenen Fahrzeugen. Dabei wurde geprüft, ob die in der Verordnung genannte Voraussetzung „Darstellung des kraftfahrtechnischen Kulturgutes“ ausreichend erfüllt wird.


    Die seit 1.3.2007 geltende „neue“ Fahrzeug-Zulassungsverordnung definiert Oldtimer sowohl für das H-Kennzeichen wie auch die 07-Nummer einheitlich als „Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen.“

    Vom Polieren bekommt man krumme Finger!

  • #43

    Gefährliches Halbwissen halt :D

    Frontera B 3,2-> Alltagshobel
    Kadett D Aero C20XE-> Baustelle
    Kadett D Papamobil 1,3 S-> Warteschleife
    Kadett D kl.Klappe C20XE-> Sommerspaß
    Kadett D kl.Klappe -> verletzt
    Kadett D kl.Klappe -> zerlegt
    76er Thrun Eicker 570 Weltbummler->Ferienwohnung

  • #44



    Das heisst dann nun ich darf Veränderungen machen wenn sie in meinem Fall bis 1992 möglich gewesen wären und muss diese aber nicht eintragen lassen?

    mfg Tobias

  • #45

    Darfst alles,was bis 92 moeglich gewesen waere, umbauen, aber eintragen lassen. THEORETISCH! Denn es gibt trotz allem den Ermessensspielraum des Pruefers, aber es gibt ja zum Glueck nicht nur einen... ;)

    Frontera B 3,2-> Alltagshobel
    Kadett D Aero C20XE-> Baustelle
    Kadett D Papamobil 1,3 S-> Warteschleife
    Kadett D kl.Klappe C20XE-> Sommerspaß
    Kadett D kl.Klappe -> verletzt
    Kadett D kl.Klappe -> zerlegt
    76er Thrun Eicker 570 Weltbummler->Ferienwohnung

  • #46

    @ Schatzmeester
    Zitat von Dir: außer das du alle 5 jahre, wie mit jedem historischem fahrzeug zu ner prüfung musst, musst du nichts wirklich eintragen lassen ...




    Woher stammt diese Info mit den 5 Jahren. Ich muß mit meinem Fahrzeug mit H-Kennzeichen alle 2 Jahre zum TÜV.

  • #47

    also es ging hier ja definitiv weder um kurzzeitkennzeichen, noch um H-Zulassungen? oder?


    sondern um 07er ...


    Zitat aus der Fahrzeug Zulassungs Verordnung:
    "
    § 17 Fahrten zur Teilnahme an Veranstaltungen für Oldtimer


    (1) Oldtimer, die an Veranstaltungen teilnehmen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen, benötigen hierfür sowie für Anfahrten zu und Abfahrten von solchen Veranstaltungen keine Betriebserlaubnis und keine Zulassung, wenn sie ein rotes Oldtimerkennzeichen führen. Dies gilt auch für Probefahrten und Überführungsfahrten sowie für Fahrten zum Zwecke der Reparatur oder Wartung der betreffenden Fahrzeuge. § 31 Abs. 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung bleibt unberührt.
    "


    und wo handelt es sich nun bitte um halbwissen?


    natürlich musst du mit dem H-Kennzeichen alle 2 Jahre zum TÜV ... ein H-Kennzeichen ist ja auch eine alltagstaugliche Zulassung, wohin gegen eine 07er Zulassung alles andere als alltagstauglich ist ...


    genauso verhält es sich bei veränderungen:
    bei H-Zulassung muss man diese 10 Jahre nach Zulassung einhalten ...
    bei 07 gibt es dazu keinerlei aussage des gesetzgebers ...


    Deutsche! Kauft deutsche Bananen!



    Wenn es immer "Auge um Auge" geht kann am Ende nur jeder blind sein.


  • #48

    Ich glaube,du kapierst es nicht...um die 07er Nummer zu bekommen,muss das Auto eine H-Abnahme haben.Es sind für die 07er also genau die gleichen Anforderungen nötig,wie für das H-Kennzeichen!

    Vom Polieren bekommt man krumme Finger!

  • #49

    :totlach: Lass gut sein, Rekord :rollin:

    Frontera B 3,2-> Alltagshobel
    Kadett D Aero C20XE-> Baustelle
    Kadett D Papamobil 1,3 S-> Warteschleife
    Kadett D kl.Klappe C20XE-> Sommerspaß
    Kadett D kl.Klappe -> verletzt
    Kadett D kl.Klappe -> zerlegt
    76er Thrun Eicker 570 Weltbummler->Ferienwohnung

  • #50

    sorry rekord ... aber belies dich mal zu dem 07er ...


    man bekommt es auch anders ... zb wenn man ein fahrzeug besitzt, was selten ist, oder wo nur noch 0,1% der produktion beim kba bekannt sind ... dann gilt es auch mit weniger als 30 jahren alter als technisches kulturgut ...


    und natürlich muss man mit einem fahrzeug was eine H-Zulassung oder eine 07er bekommen soll eine Abnahme machen lassen, nach §23 StVZO ... aber bitte wann muss man mit nem 07er zyklisch zum TÜV/DEKRA?



    und bitte wer kontrolliert das?
    warst mit deinem 07er kennzeichen nach dem gutachten nochmal beim TÜV? führst du dein oldtimer-gutachten immer mit?


    und nun seid ihr wieder dran und dürft mir nun mal fundierte gegen argumente bringen ... ich lass mich gern belehren, aber nicht mit aussagen, die keinen hintergrund aufweisen können ...


    Deutsche! Kauft deutsche Bananen!



    Wenn es immer "Auge um Auge" geht kann am Ende nur jeder blind sein.


    2 Mal editiert, zuletzt von Schatzmeester ()

  • Hey,

    dir scheint die Diskussion zu gefallen, aber du bist nicht angemeldet.

    Wenn du ein kostenloses Konto eröffnest merken wir uns deinen Lesefortschritt und bringen dich dorthin zurück. Zudem können wir dich per E-Mail über neue Beiträge informieren. Dadurch verpasst du nichts mehr.


    Jetzt anmelden!