Zulassung gefährdet?

  • #1

    Hallo,
    hab mir jetzt neulich einen BB bestellt, no name. Hab die heute geschickt bekommen. Sind einfach nur 2 Bleche, es steht nichts drauf, lediglich auf dem Zettel, der dabei war steht eine Seriennummer. Wenn ich jetzt zum TÜV fahre und die per Inzelabnahme eintragen will, meckert dann der TÜV oder macht der mir das? Muss das ja vorher wissen, sonst versaue ich mir ja meine Haube...

  • #2

    Wenn Leute hergehen und einfache Bleche einschweissen, und dann eingetragen bekommen, denke ich mal nicht das du damit große Probleme bekommen wirst. Am besten is, du nimmst die Bleche mit, und nen Stück Pappe, dann zeigst du das deinem TÜV-Menschen hälst ein Stück Pappe hin wie es am Ende aussehen soll, und lässt den TüVler mal seine Meinung kund tun. So biste auf der Sicheren Seite.

    :D Zurück in die Jugend: :D
    :D 125er for the win. :D

  • #3

    Habe bei mir einfach von Kante zu Kante (sieheFoto) ein Blech eingeschweißt und der TÜV hat nicht gemeckert.Es wurde ein Lichttest gemacht und alles i.O.Es wurde bei mir unter "Motorhaube mit integrierten Scheinwerferblenden,Kennzeichen:Ohne"eingetragen.

    Mit dem Computer kann man mehr Fehler in kürzerer Zeit begehen,als mit jeder anderen Erfindung in der Geschichte der Menschheit-mit Ausnahme von Handfeuerwaffen und Whisky.

  • #4

    ich habs gnauso gemacht, aber wenn du probleme kriegst, dann meld dich bei mir, ich schick dir dann ne Briefkopie oder so, dann hste ne art Alibi.
    Aber normal darf´s kein Ärger geben. ich komm wohlgemerkt aus "Bayern", und wenn ich´s da eingetragen krieg, dann dürft´s wo anders kein Problem sein

    Legenden sterben nie.... ....im Bett!!

  • #5

    Okay, danke für die Antworten. Klingt ja recht einfach. Mein Lackierer meinte, dass die Abnahme dann 250 Euro kosten soll, das kann doch nicht sein oder??

  • #6

    moin ich hab bei mir auch ein dran unzwar den häftigen von mattig.der tüver hat nichts gesagt.hat mir die scheisse eingetragen und hat gesagt macht 36,50.

  • #7

    Na super... X( War grad bei dem TÜV, der Prüfer, anscheinlich sehr nett hat mir aber gezeigt, dass ich ihn so nicht eingetragen bekomme. Er hat ein weisses DinA4 Blatt auf den Scheinwerfer geklebt und die Leuchtstelle nachgezeichnet. Dann hat er die Blende angelegt und gesagt, dass die (am linken Scheinwerfer von vorne aus gesehen) oben rechts an der Ecke 1,5 cm übersteht und ich die deshalb nicht eingetragen kriege, weil die Leuchtstelle an sich nicht beeinträchtigt werden darf. Und dann kam der an und meinte ich solle die Blende kürzen, oder an der Stelle ausschneiden. Bitte, dann sieht es doch scheisse aus. Also was tun???
    Der meinte auch, egal ob es eingetragen ist oder nicht, wenn die Polizei nachmisst, kann es dann Ärger geben

  • #8

    Hier mal ein Bild zur Veranschaulichung. So sieht das auf meinem DinA4 Blatt dann aus....

  • #9

    stell die scheinwerfer für den lichttest ganz nach unten mit der leuchtweitenregulierung und probier dann nochmal , hat bei dem cabrio von meinem hallenmitmieter auch geklappt ;)

    Gesucht wird :

    http://i94.photobucket.com/albums/l95/MacFrogzwillis/teddyfahndung.jpg

    Bei konkreten hinweisen , bitte melden!

  • Hey,

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