Vor Bj88 keine "Scheinwerfer Unterkanten"-regelung

  • #1

    Hi hab ma ne frage ich hab hier im Forum gelesen das für Fahrzeuge die vor BJ88 sind die Regelung "Scheinwerfer Unterkante = >50cm" NICHT gilt????



    Weis da jemand mehr darüber?


    wo steht das vermerkt? bzw kann mir jemand davonn nen Abzug machen?


    mein auto ist bj 1.1.1986



    Grüße Jul

  • #2

    kann ich mir nicht vorstellen das das bei den alten egal wäre, hab auch in meinem Fahrwerksgutachten keinerlei ausnahmen drin stehen die sprechen von allen Kadetten.

  • #3

    Ja gelesen hatte ich das auch aber wo das zu finden war weiß ich nimmer.


    Aber du hast immer noch die höhe vom Nr.Schild einzuhalten.

  • #7

    Steht definitiv in der Straßenverkehrsordnung festgeschrieben, hatte das Prob auch schon mit den Grünen, hab drauf hingewiesen, die haben nach gelesen und ich konnte weiter

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  • #8

    Jo stimmt!!
    vor bj 88 musst du dich nicht an die 50cm-regelung gelten, gilt nur für fahrzeuge nach bj 88!!!


    aber wie is es mit der nr-schild-regelung?? weis einer ob die auch erst ab bj88 oder so gilt?

  • #10

    und schliesst das Fahrzeuge mit Bj.88 ein, oder gilt es erst danach?????

  • Hey,

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