So wollte hier mal ein kleines Update schreiben, hat sich 'ne Menge getan!
Also ich habe heute morgen mein Moped aus der Werkstatt geholt, könnt Ihr anhand der Bilder sehen, in welchem Zustand sich das gute Stück befindet.
Kurz nach meinem ersten Post war ich also beim Anwalt, der mir generell gute bzw. sehr gut Chancen zusicherte.
Nachdem der Händler ein Schreiben meines Rechtsanwaltes erhielt, beauftragte er selber einen Gutachter, um den Schaden begutachten zu lassen.
Das Gutachten ergab, dass ein Verschleiss der KW-Lager bei der Laufleistung ungewöhnlich ist, der DEKRA-Sachverständige stellte zudem fest, dass das Motorrad mirt der falschen Drosselung versehen war (Drosseltyp für andere Motorvariante) und das die Aprilia viel zu kurz übersetzt war, was dazu geführt hat, dass der Motor sich 'nen Wolf drehte.
Die (falschen) Drosselungen und Kettensätze wurden immer bei derselben Werkstatt verbaut. Darüber sind mehrere Original-Rechnungen vorhanden.
Nachdem das Gutachten bei mir angekommen ist, meldete sich die Werkstatt bei meinem RA, um Bescheid zu geben, dass es sich aus deren Sicht um einen typischen Verschleissschaden handelt, den sie nicht übernehmen werden. Die Werkstatt gab auch an, dass sie die Unterstellgebühren für 45 Tage in Höhe von 855,- € von mir haben wollen, vorher bekäme ich das Krad nicht zurück!
Daraufhin habe ich auf Anraten meines RA's die Kiste dort stehen lassen, während mein Rechtsbeistand Anzeige wg. Unterschlagung erstatte und sich daran begab, eine sog. "Verfügung" (kenne die rechtl. Bedeutung nicht 100%ig) bei Gericht zu erwirken.
Vor einigen Tagen bekam ich dann ein Schreiben des Rechtsanwaltes der Gegenseite, die Werkstatt fand es wohl kleverer, sich auch mal eine Rechtsberatung einzuholen. Die Gegenseite blieb nach wie vor bei der Meinung, den Schaden nicht übernehmen zu müssen, gab aber an, dass Unetrstellgebühren wohl doch nicht angebracht seien, und bat mich das Motorrad abzuholen.
Mein Anwalt freute sich über das Schreiben, da wir jetzt auf Nutzungsausfallentschädigung wegen der Unterschlagung der Aprilia klagen werden. Und natürlich auf die Kostenübernahme des Motorschadens.
Und auf Kostenübernahme des Gaszuges. Auf den Bilder sieht man nämlich warum:
Der Vergaser wurde einfach am Gaszug hängend über den Rahmen gelegt, sodass er die ganze Zeit über Baumeln konnte. Der Gaszug und der entsprechende Gummischutz am Vergaser sind nun rissig.
Als Schrauben-und-Kleinteil-Aufbewhrungsbox hatte sich die Werkstatt die Motorhälften genommen. Sogar Verkleidungsschrauben lagen im Motorblock.
Ich würde gerne mal Eure Meinungen hören, ob ich das vll. ein bisschen zu eng sehe, aber wie kann ich denn (aus Sicht der Werkstatt) so eine Sch**** mit dem Moped machen, wo ich doch weiss dass Gutachter, Rechtsanwälte und später dann ein Richter sich mit der Sache beschäftigen werden. Wie kann man sich nur selber solche Eigentore schiessen?
Ach ja, den Hersteller habe ich im Übrigen auch mal angeschrieben vor ein paar Tagen, hab aber leider noch keine Antwort erhalten.
Und nu' Comments please!
MFG
Dennis