scheinwerferunterkante

  • #11

    es gilt ab 1.1. 1988.


    ab da darf die Scheinwerferunterkante nicht mehr unter 500mm fallen.

  • #12
  • #13

    hmm find ich aber nett so dufte weil des macht ja keinen unterschied ob kadett bj.88 u. bj 90.naja dann bin ich ma gespannt wie die grünen bei mir reagieren.

  • #14

    hatte neulich auch mit den thema mal mit einen vom mlk gesprochen der dort gutachten usw macht. im normalfall haben die prüfer bei der 50cm regelung einen spielraum von 5 cm wenn mit der tieferlegung auch gleichzeitig eine andere bereifung eingetragen wird man muss halt immer schön sachlich mit den prüfern umgehen und denen auch klar machen das man sich etwas auskennt. so weit wie ich es weis gilt diese regelung für alle fahrzeuge die nach den 1.1.88 erstmalig in den verkehr zugelassen worden sind. vorher gab es keine regelung der unterkannte.

  • #15

    seit 1.1. diesen jahres scheint es auch neue richtlinien zum eintragen von felgen zu geben. n kumpel war mit seinem golf beim tüv, und der meinte dass er seit diesem jahr beim fehwerkswechsel und felgen eintragen die unterkannte kontrollieren muss.
    bei ihm haben wir federwegsbegrenzer rein, bis er auf 50mm war, ham tüv gemacht und die dinger wieder raus. vor den grünen hat er natürlich die selben probleme wie jeder andere auch mit "neueren" Fahrzeugen.

    "Und wat is wenn Wasser kommt?"
    "Verdammt nochmal, es kommt kein Wasser, Hotte!"

  • #16

    Die Richtlinie gilt schon seit den 01.01.1988, nur hat der TüV bis jetzt nie richtig drauf geachtet. Aber da es immer mehr "Prolltuner" gibt, schauen auch der TüV und die Polizei immer genauer hin.

  • #18

    Naja, solche Leute die die ganze Tuningscene ins schlechte Licht rücken. Bauen sich Autos auf mit diversen verbotenen Teilen und machen die Strasse unsicher, kennt man doch von Treffen und diversen TV Reportagen. Bei uns hier heissen die nur noch Prolltuner, man könnte sie auch Spinner oder Poser nennen :D

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