
scheinwerferunterkante
-
-
-
#12 Zitat
§ 50 Abs. 3 Satz 2 (Anbauhöhe der Scheinwerfer)
tritt in Kraft am 1. Januar 1988 für die von diesem Tage an erstmals in den Verkehr kommenden Kraftfahrzeuge. Für Kraftfahrzeuge, die vor diesem Tage erstmals in den Verkehr gekommen sind, gilt § 50 Abs. 3 in der vor dem 1. Dezember 1984 geltenden Fassung. -
-
-
#14 hatte neulich auch mit den thema mal mit einen vom mlk gesprochen der dort gutachten usw macht. im normalfall haben die prüfer bei der 50cm regelung einen spielraum von 5 cm wenn mit der tieferlegung auch gleichzeitig eine andere bereifung eingetragen wird man muss halt immer schön sachlich mit den prüfern umgehen und denen auch klar machen das man sich etwas auskennt. so weit wie ich es weis gilt diese regelung für alle fahrzeuge die nach den 1.1.88 erstmalig in den verkehr zugelassen worden sind. vorher gab es keine regelung der unterkannte.
-
-
#15 seit 1.1. diesen jahres scheint es auch neue richtlinien zum eintragen von felgen zu geben. n kumpel war mit seinem golf beim tüv, und der meinte dass er seit diesem jahr beim fehwerkswechsel und felgen eintragen die unterkannte kontrollieren muss.
bei ihm haben wir federwegsbegrenzer rein, bis er auf 50mm war, ham tüv gemacht und die dinger wieder raus. vor den grünen hat er natürlich die selben probleme wie jeder andere auch mit "neueren" Fahrzeugen. -
-
-
-
#18 Naja, solche Leute die die ganze Tuningscene ins schlechte Licht rücken. Bauen sich Autos auf mit diversen verbotenen Teilen und machen die Strasse unsicher, kennt man doch von Treffen und diversen TV Reportagen. Bei uns hier heissen die nur noch Prolltuner, man könnte sie auch Spinner oder Poser nennen
-
-
-
Hey,
dir scheint die Diskussion zu gefallen, aber du bist nicht angemeldet.
Wenn du ein kostenloses Konto eröffnest merken wir uns deinen Lesefortschritt und bringen dich dorthin zurück. Zudem können wir dich per E-Mail über neue Beiträge informieren. Dadurch verpasst du nichts mehr.
Jetzt anmelden!