Mahlzeit,
ich hab ein Problem und zwar mußte ich meine Doppelgarage kurzfristig kündigen da ich arbeitslos geworden bin. In meinem Vertrag stand drin das ich bei Kündigung ne 3 Monate Frist einhalten muß, das konnte ich ja leider nicht wegen der Kündigung.
Nun will mein Vermieter der garage meine Kaution einbehalten bis er einen Nachmieter gefunden hat und mir dann den rest auszahlen.
Das das Rechtlich gesehen OK oder nicht???
Wie soll ich gegen meinen Vermieter vorgehen??
Gibt es da irgendein Paragraph den ich meinen Vermieter unter die Nase halten kann, sodas ich meine Kaution sofort und ohne Abzüge zurückbezahlt bekommen muß??
Die Garage is so wie ich sie übernommen habe.
Danke für eure Hilfe,
Gruss
Bad_Frisco