Stahlfelgen eintragen?

  • #1

    Hallo Leute!


    Habe hier zwei paar Stahfelgen liegen, die ich auf meinem Kadett E fahren möchte.


    Es handelt sich um 6x15 ET49 vom Astra G mit 175/55 Winterreifen und 6,5x16 ET37 vom Astra H mit 195/40 Sommerreifen


    Müssen die Felgen per Einzelabnahme eingetragen werden oder reicht ein Festigkeitsgutachten bzw. Traglastnachweis?



    Danke!


    Mäx

  • #2

    Dei müssen mit einem Traglastnachweis eingetragen werden (§21), habe so auch die 6x15 et49 auf meinen c Ascona eingetragen bekommen .


    MFG

    Man kann es einfach machen oder es richtig machen ...


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  • #3

    Bitte die suche bemühen,hatten wir schon ausführlich. Kommt am ende aber eh nur auf deinen prüfer an...

    Frontera B 3,2-> Alltagshobel
    Kadett D Aero C20XE-> Baustelle
    Kadett D Papamobil 1,3 S-> Warteschleife
    Kadett D kl.Klappe C20XE-> Sommerspaß
    Kadett D kl.Klappe -> verletzt
    Kadett D kl.Klappe -> zerlegt
    76er Thrun Eicker 570 Weltbummler->Ferienwohnung

  • #4

    Doppel-D hat vollkommen recht. Das Stahlfelgen Thema hatten wir schon öters hier.
    Alleine in DIESEM BEITRAG haben wir schon ausführlicher geschrieben. Gerade zum Thema 6,5x16.


    Ums zusammen zufassen.


    Klar muß das Eingetragen werden. Die Felgen sind nicht für den Kadett freigegeben. In der allgemeinen Betriebserlaubnis des Kadetts stehen nur die Felgen drin, die er auch Fahren darf. Dann gibt es noch Umrüstkataloge, wo originale Felgen drin stehen,die jeder Kadett fahren kann. Selbst diese müssen nachgetragen werden. Das ist das Gleiche, wie sich jeder GSi Stoßstangen an den Kadett schraubt und damit rum fährt. Das ist unzulässig, die Stoßstangen müssen eingetragen werden, da sie nur in der Allgemeinen Betriebserlaubnis des GSis aufgeführt sind. Der Spruch,dass sind doch originale Kadett Teile ist vollkommen unrelevant dafür.


    Weiter zu dem Thema Stahlfelgen kommt hinzu,dass diese Felgen alle nen Alpha-Code haben. Ist ne zwei Ziffern Folge. AL GD FU und so ähnlich. In den alten Fahrzeugscheinen waren diese Alpha-Code mit aufgeführt. Über diese Codes sind meist die Masse der Felge festgelegt, originale Alus haben den auch.
    Das bedeutet,wenn Du diesen Alpha-Code nicht im Schein stehen hast,darfst Du die Felgen auch nicht fahren,bzw müssen eingetragen werden.


    Zu guter Letzt kommt dazu,dass zu den Größen der Stahlfelgen auch bestimmte Reifengrößen zugeordnet sind. Man darf zB nen 145/80 13 Reifen nicht auch ne 5,5x13 Felge fahren. Sind nur zulässig auf 4,5x13.


    Also unterm Strich muß Du die auf jeden Fall eintragen lassen. Da wird auch kein Prüfer zu sagen,dass das schon okay ist. Denn die Felgenmasse sind nicht Kadett E üblich, die Felgen gehören nicht zu Fahrzeug und die darauf montierten Reifengrößen sind auch nicht auf den Felgen geprüft worden.


    Da die Felgen für den Astra G / H zugelassen sind, ist erstmal die Tragfähigkeit hoch genug für den Kadett E. Dann mußt Du schauen, ob es Gutachten für Zubehörfelgen gibt, die die ähnlichen Maße wie die Stahlfelgen haben, damit schonmal klar ist,dass jemand solche Felgen auf dem Kadett E geprüft hat. Am besten, noch mit den montierten Reifengrößen.


    Da wirds dann auch wieder haarig. 195/40 16 und 175/55 15 sind noch nie auf dem Kadett E geprüft worden. Da es diese Reifengrößen zu der Blütezeit des Kadetts nicht gab.
    Ich selbst hatte die 175/50 15 als Winterreifen auf meinem Corsa TR. Da bin ich mit der Tragfähigkeit hin gekommen.
    Weiß nicht, wie das beim Kadett E ist. Die 175/50 und 55 sind für Fahrzeuge wie den Smart fortwo Kia Picanto und ähnliche fahrende Schuhkartons. Die haben alle nicht so ne hohe Achslast,wie der Kadett. Wenn der Prüfer gewillt ist die Reifen auf den Felgen einzutragen, dann kannst immernoch an der Tragfähigkeit der Reifen scheitern.


    Edit: Das sieht auch stark danach aus. Alle 175/55 15 Winterreifen, die ich gefunden habe, haben nen Index von 77 das bedeutet 412kg. Also pro Achse 824kg. Der Caravan hat auf der HA 850kg. Also nicht ausreichend. Die Kadetts bis 2L haben so um die 785kg auf der VA und 800 auf der HA. Selbst das kann einem Prüfer schon reichen,dass er nein sagt. Weils einfach zu nach an der Grenze ist. Ich weiß jetzt nicht die Achslast vom 16V, die könnte was höher sein und somit nicht mehr Vorteile für die Eintragung bringen.

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